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Kelsterbach aktuell
Ausgabe 28/2023
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Kelsterbach
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Wahl eines Ortsgerichtsschöffen / einer Ortsgerichtsschöffin

Das Ortsgerichts Kelsterbach sucht einen Ortsgerichtsschöffen / eine Ortsgerichtsschöffin, die das Ortsgerichts Kelsterbach vor allen Dingen bei der Durchführung von Schätzungen von Grundstücken unterstützt. Vorkenntnisse im Bereich des Bauwesens sind wünschenswert.

Gemäß § 7 Abs. 1 des Hessischen Ortsgerichtsgesetzes werden die Mitglieder des Ortsgerichtes von der Stadtverordnetenversammlung auf die Dauer von 10 Jahren gewählt.

Personen, die sich zur Wahl für dieses Ehrenamt stellen möchten, werden gebeten, ihr Interesse schriftlich bis zum 15.08.2023 dem Magistrat der Stadt Kelsterbach, Ressort 3, Mörfelder Straße 33, 65451 Kelsterbach, mitzuteilen. Dabei sind neben Angaben zur Person (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Beruf) auch Angaben zu den Beweggründen für die Bewerbung für dieses Amt zu machen.

Für Rückfragen steht Ihnen der Ortsgerichts Vorsteher der Stadt Kelsterbach, Herr Ritzkowsky, unter der Rufnummer 06107/773-242 oder per E-Mail ortsgericht@kelsterbach.de zur Verfügung.

Kelsterbach, 12.07.2023
i.A.
Ritzkowsky
Dipl.-Verwaltungswirt