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Kelsterbach aktuell
Ausgabe 28/2023
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Kelsterbach
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Neuwahl des Schiedsmannes / der Schiedsfrau der Stadt Kelsterbach

Die Amtszeit des Schiedsmannes der Stadt Kelsterbach läuft zum 30.09.2023 ab. Gemäß § 4 Abs. 1 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes werden die Schiedspersonen von der Stadtverordnetenversammlung auf die Dauer von 5 Jahren gewählt.

Personen, die sich zur Wahl für dieses Ehrenamt stellen möchten, werden gebeten, ihr Interesse schriftlich bis zum 15.08.2023 dem Magistrat der Stadt Kelsterbach, Ressort 3, Mörfelder Straße 33, 65451 Kelsterbach, mitzuteilen. Dabei sind neben Angaben zur Person (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Beruf) auch Angaben zu den Beweggründen für die Bewerbung für dieses Amt zu machen.

Das Amt kann nicht bekleiden, wer die Eignungsvoraussetzungen des § 3 des Hess. Schiedsamtsgesetzes nicht erfüllt, das heißt unter anderem bei Beginn der Amtsperiode das dreißigste Lebensjahr noch nicht oder das fünfundsiebzigste Lebensjahr vollendet haben wird.

Für Rückfragen steht Ihnen der Schiedsmann der Stadt Kelsterbach, Herr Ritzkowsky, unter der Rufnummer 06107/773-242 oder per E-Mail schiedsamt@kelsterbach.de zur Verfügung.

Kelsterbach, 12.07.2023
i.A.
Ritzkowsky
Dipl.-Verwaltungswirt