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Gucken ja, Baden nein: Der Blick auf den Steilhang des Mönchwaldsees ist malerisch
Mitte Juli fand die dritte polizeiunterstützte Kontrolle der Stadt Kelsterbach mit der Unteren Naturschutzbehörde am Mönchwaldsee statt. Wieder mit dabei eine Reiterstaffel und ein Polizeiboot. So konnten illegal Badende auch sicher vom Wasser aus erspät und identifiziert werden.
Während die ersten beiden Kontrollen am See sehr ruhig verliefen, lag es wohl am guten Wetter und den heißen Temperaturen, dass bei der dritten Kontrolle bereits tagsüber mehrere Verstöße geahndet wurden. So gab es zwei Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und insgesamt 18 Ordnungswidrigkeiten, die an die Untere Naturschutzbehörde gemeldet wurden. Diese wurden aufgenommen wegen Grillens, Badens oder Verlassens der ausgewiesenen Wege. Bei allen 18 Verstößen wurden die Personalien festgestellt und den Verursachern drohen mindestens 150 Euro Bußgeld pro Person und Verstoß.
Da half auch die Angabe nicht, keinen Personalausweis bei sich zu tragen. Die Polizisten lösten solche Situationen souverän, indem sie die Personalien aufnahmen und mit ihren mobilen Arbeitsgeräten noch an Ort und Stelle überprüften. Auch bereits vor Ort wurden alle kontrollierten Personen auf ihre Vergehen und die drohenden Konsequenzen hingewiesen.
Polizeihauptkommissar Frank Müller war es dabei besonders wichtig, die Differenzen der Bußgelder zu erläutern: Wer sich eines Vergehens strafbar macht, muss mit einem Bußgeld von 150 Euro rechnen. Bei jedem weiteren Vergehen kommen jeweils 150 Euro hinzu. Wer also die ausgewiesenen Wege verlässt, badet und danach grillt, muss 450 Euro Strafe pro Person zahlen. Für eine Familie kann dieser Spaß also richtig teuer werden.
Und es kann noch schlimmer kommen. Wer bereits im vergangenen Jahr bei einer Ordnungswidrigkeit am Mönchwaldsee erwischt wurde, der ist bereits registriert und muss in diesem Jahr ein doppelt so hohes Bußgeld zahlen, also statt 150 Euro 300 Euro.
Sich gegen diese Maßnahmen lautstark zu beschweren, hat einem jungen Mann indes auch nicht geholfen. Wegen seiner Uneinsichtigkeit und Pöbelei erteilten ihm die Polizisten ohne weitere Umschweife einen Platzverweis. Für den restlichen Tag durfte er sich dem Mönchwaldsee, egal mit welcher Intention, nicht mehr nähern.
Diese Kontrolle wird nicht die letzte gewesen sein in diesem Sommer. Die Hoffnung auf Seiten der Stadt, der Polizei sowie der Unteren Naturschutzbehörde ist, dass durch die Kontrollen ein nachhaltiges Bewusstsein für die Unrechtmäßigkeit des Badens im Naturschutzgebiet Mönchwaldsee entsteht. (Text und Bilder ana)