Beschluss
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Montag, 18. August 2025, 09:00 Uhr, im Amtsgericht Rüsselsheim, Johann-Sebastian-Bach-Straße 45, 65428 Rüsselsheim, Sitzungssaal 1, versteigert werden:
Das im Grundbuch von Kelsterbach Blatt 5833 eingetragene Grundstück
| lfd. Nr.: | Gemarkung: | Flur: | Flur- stück: | Wirtschafts- art und Lage: | Größe m²: |
| 1 | Kelsterbach | 8 | 163 | Gebäude- und Freifläche, Kiefernweg | 218 |
| Kelsterbach | 8 | 164 | Gebäude- und Freifläche, Kiefernweg | 226 | |
| Kelsterbach | 8 | 162/1 | Gebäude- und Freifläche, Kiefernweg | 312 | |
| Kelsterbach | 8 | 309 | Gebäude- und Freifläche, Kiefernweg | 298 |
Der Versteigerungsvermerk wurde am 27.10.2023 in das Grundbuch eingetragen.
Verkehrswert: 769.000,00 €
Objektbeschreibung: unbebautes Grundstück
Der Versteigerungstermin am 30.06.2025 wird aus wichtigem Grund vertagt.
Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller oder bei einer Insolvenzverwalterversteigerung der Insolvenzverwalter widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.
Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs – getrennt nach Hauptforderung, Zinsen und Kosten – einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des vorbezeichneten Versteigerungsobjekts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.
Nähere Angaben zu dem Objekt und weitere Zwangsversteigerungsobjekte im Internet unter: www.zvg-portal.de
Kontoverbindung für die Überweisung der Sicherheitsleistung: Gerichtskasse Frankfurt am Main: Landesbank Hessen-Thüringen, IBAN: DE73 5005 0000 0001 0060 30, BIC: HELADEFFXXX, unter Angabe des Kassenzeichens: 021089401073.
Amtsgericht Rüsselsheim, den 26.06.2025, AZ: 43 K 2/23
Pascual-Sanina, Justizangestellte, als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
Die Veröffentlichung erfolgt im Auftrag des Amtsgerichts Rüsselsheim.