Herr Idriz Koustar, wohnhaft Auf der Mainhöhe 15, 65451 Kelsterbach, hat sein Mandat als Stadtverordneter in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kelsterbach für die Fraktion Freie Wähler am 11.07.2025 per E-Mail mit sofortiger Wirkung niedergelegt.
Gemäß §§ 33 Abs. 1, 34 Abs. 3 Satz 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich das Ausscheiden von Herrn Idriz Koustar aus der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kelsterbach in der Wahlzeit 2016-2021 festgestellt.
Als nächster bisher noch nicht berufener Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages der Freien Wähler - rückt Herr Bünyamin Demir, wohnhaft Querweg 8, 65451 Kelsterbach, in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kelsterbach nach.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung dieser Feststellung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen (§ 34 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 25 KWG). Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.