Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kelsterbach hat in ihrer Sitzung am 21.05.2024 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1/2024 „Rechenzentrum Kornweg“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) am 14.06.2024 öffentlich bekannt gemacht.
Des Weiteren hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kelsterbach in ihrer Sitzung am 21.05.2024 den Vorentwurf des Bebauungsplanes als Grundlage zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung bestätigt. Darüber hinaus hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kelsterbach in ihrer Sitzung vom 21.05.2024 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde im Zeitraum 17.06.2024 bis zum 12.07.2024 durchgeführt.
Nunmehr hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kelsterbach in ihrer Sitzung am 30.06.2025 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1/2024 „Rechenzentrum Kornweg“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen öffentlich auszulegen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Ziele der Planung sind im Wesentlichen die Ansiedlung von Rechenzentren, die Sicherung und Entwicklung der digitalen Infrastruktur, die Stärkung des Wirtschafts- und Technikstandorts, die Sicherung der Verträglichkeit mit dem Umfeld, insbesondere mit benachbarten Wohnnutzungen sowie die Berücksichtigung der Klimaschutz- und Umweltbelange.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich im Siedlungszusammenhang der Stadt Kelsterbach unmittelbar südlich an die Bahntrasse (Strecke Wiesbaden – Frankfurt) angrenzend östlich der Straße „Langer Kornweg“ und westlich der Straßen „Kleiner Kornweg“ und „Am Glanzstoffwerk“. Im Nordwesten wird das Plangebiet durch die Bahntrasse der Strecke Wiesbaden – Frankfurt, im Osten durch angrenzende Wohnbebauung, Gewerbebetriebe, die Straße „Am Glasstoffwerk“ und die Straße “Kleiner Kornweg“, im Südosten durch gewerbliche und untergeordnet wohnbauliche Nutzungen (Flurstücke 315/4, 306/2 und 303/9) und im Süden durch Parzellen einer ehemaligen Gleistrasse (Flurstücke 317/2 und 89/4) begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 10,9 ha und beinhaltet die Grundstücke mit der amtlichen Katasterbezeichnung Gemarkung Kelsterbach, Flur 4, Flurstücke 302/10, 302/23 und 302/24. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem nachfolgenden Lageplan (unmaßstäblich).
Abbildung 1: Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 1/2024
Der Entwurf des Bebauungsplans bestehend aus Plankarte und textlichen Festsetzungen einschließlich Begründung und Umweltbericht, umweltrelevante Gutachten sowie wesentliche vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen, werden in der Zeit vom
Montag, den 28.07.2025 bis einschließlich Freitag, den 29.08.2025
vormittags: Montag bis Mittwoch und Freitag: 8 Uhr – 12 Uhr
nachmittags: Dienstag: 14 Uhr – 16 Uhr
Donnerstag: 14 Uhr – 18 Uhr
beim Magistrat der Stadt Kelsterbach, Mörfelder Straße 33 Altbau, Zimmer 313, 65451 Kelsterbach zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Zusätzlich werden der Entwurf des Bebauungsplans und die zugehörigen Unterlagen im oben genannten Zeitraum auf der Internetseite der Stadt Kelsterbach unter https://www.kelsterbach.de/Rathaus-Bürgerservice/Amtliche-Bekantmachung eingestellt und somit öffentlich für jedermann einsehbar.
Während dieser Frist können Stellungnahmen vor Ort mündlich zur Niederschrift abgegeben werden; Stellungnahmen können ebenso schriftlich an den Magistrat der Stadt Kelsterbach und elektronisch per E-Mail an info-bauamt@kelsterbach.de vorgebracht werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unter den Voraussetzungen des § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Umweltbezogene Informationen
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
• Entwurf des Bebauungsplans mit textlichen und zeichnerischen Festsetzungen, u.a. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen, Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft, Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Schallimmissionen), Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für den Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen, Maßnahmen, die der Klimaanpassung dienen, Fassadengestaltung, wasserrechtliche Festsetzungen, Hinweise zu Denkmalschutz, Grundwasserbewirtschaftungsplan Hessisches Ried, Artenschutz und Kampfmitteln.
• Umweltbericht als gesonderter Bestandteil der Begründung mit Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen im Basisszenario, bei Nicht-Durchführung der Planung (Prognose-Nullfall) und bei Durchführung der Planung (Prognose-Planfall) auf Tiere, Pflanzen, Biotope, Biologische Vielfalt, Schutzgebiete, Fläche und Boden sowie Bodenverunreinigungen, Wasser und Wasserhaushalt, Klima und Luft, Orts- und Landschaftsbild / Erholung, Mensch und seine Gesundheit (Lärmimmissionen, Luftschadstoffimmissionen), Kultur- und Sachgüter, Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie, Umgang mit Abfällen / Abwässern, Auswirkungen durch schwere Unfälle, Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes und kumulative Wirkungen mit anderen Planungen, Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung sowie den geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen und geplante Überwachungsmaßnahmen durch Eingriffe der Planung.
• Darüber hinaus sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
o Fachbeitrag Naturschutz einschließlich artenschutzrechtlicher Betrachtung mit Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Fläche / Boden, Wasser, Klima / Luft, Tiere / Pflanzen / Biotope sowie Biologische Vielfalt, Orts- und Landschaftsbild sowie die Erholungsfunktion in Bestand, Prognose bei Nichtumsetzung der Planung sowie Prognose bei Umsetzung der Planung, Eingriffs-/Ausgleichbetrachtung, insbesondere Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und Formulierung von Maßnahmen zur Bewältigung des Ausgleichsdefizits.
o Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) hinsichtlich der Arten Turmfalke, Zwergfledermaus sowie verkürzte artenschutzrechtliche Prüfung (vaP) hinsichtlich der Arten Elster, Grünfink, Stieglitz, Mückenfledermaus, Zauneidechse und Mauereidechse, und vereinfachte artenschutzrechtliche Prüfung (eP) zu Vögeln, Beurteilung der Betroffenheit nach § 44 BNatSchG, der Betroffenheit der Art und Benennung von (erforderlichen) Maßnahmen.
o Geotechnische und umwelttechnische Untersuchung zu den Themen Baugrund, Grundwasser und Schutzgebiete, Bewertung vorhandener Unterlagen zu möglichen Kontaminationen der Gebäude, des Baugrunds und des Grundwassers, Dokumentation der Auswertungen zu Schutzgebieten, Kampfmitteln, Hochwasser etc., Erkenntnisse aus Baugrundaufschlüssen, Bewertung der Schadstoffanalysen bezüglich Bodenverunreinigungen und der Wirkungspfade Grundwasser / Mensch sowie Boden / Mensch, generelle Angaben zu Baugrund und Grundwasser einschließlich Durchlässigkeit und Flurabstand des Grundwassers.
o Be- und Entwässerungskonzept zum Umgang mit anfallendem Schmutz- und Niederschlagswasser unter Berücksichtigung der Möglichkeiten der Versickerung und schadlosen Rückhaltung sowie der Nutzung von Regenwasser, Konzept zur Ableitung von Niederschlagswasser bei Starkregenereignissen sowie Wasserbilanz nach Arbeitsblatt DWA-A 102.
o Prüfung auf Erheblichkeit der Wärmeabgabe in Bezug auf das städtische Mikroklima, insbesondere auf die schützenswerten bodennahen Kaltluftströme mit Durchführung einer Simulationsberechnung für das Basisszenario und den Prognose-Planfall, Vergleich des Durchlüftungspotenzials, Betrachtung der Wirkungspfade „Mögliche Abriegelung der Kaltluftschneisen durch Baukörper“ und „Thermische Last durch kontinuierliche Wärmeabgabe im bestimmungsgemäßen Betrieb“ sowie Bewertung der stadtklimatischen Auswirkungen.
o Schalltechnische Untersuchung mit Ermittlung und Bewertung der Verkehrs- und Gewerbelärmeinwirkungen im Plangebiet, Ermittlung und Bewertung der Gewerbelärmeinwirkungen von zulässigen Rechenzentren auf Grundlage einer exemplarischen Umsetzungsvariante in der Umgebung des Plangebiets nach der TA Lärm zum Nachweis der Genehmigungsfähigkeit, Ermittlung und Bewertung der Veränderung der Verkehrslärmeinwirkungen in der Umgebung des Plangebiets sowie soweit erforderlich Ermittlung von geeigneten Schallschutzmaßnahmen.
o Luftschadstoffgutachten zur Ermittlung und Bewertung der Einwirkungen durch Luftschadstoffe von zulässigen Rechenzentren auf Grundlage einer exemplarischen Umsetzungsvariante in der Umgebung des Plangebiets, Immissionsprognose für NOX, SO2, Staub, CO, Formaldehyd und Geruch, Bestimmung der Stickstoff-Deposition und Säureeinträge, Berechnung der Schornsteinhöhen nach den Vorgaben der TA-Luft.
• Des Weiteren liegen wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, Behörden oder sonstigen Trägern öffentlicher Belange oder von Nachbargemeinden zu folgenden Themen vor:
o Stellungnahme der Stadt Flörsheim und der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main zur Nutzung von Abwärme,
o Stellungnahme der DB AG - DB Immobilien zur Berücksichtigung von Bahnlärm im Bebauungsplanverfahren,
o Stellungnahme des Landesamts für Denkmalpflege zur Sicherung potenzieller Bodendenkmäler,
o Stellungnahme der Kreisverwaltung Groß-Gerau zur Vollständigkeit der Unterlagen hinsichtlich Bestandsplan, Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, Ausgleichs-/Kompensationsmaßnahmen, geplanten Gebäudehöhen und Artenschutz, die Entwicklung von Lärmpegeln (untere Naturschutzbehörde), Hinweis auf das Energieeffizienzgesetz sowie Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Nutzung von Abwärme sowie zur Begrenzung des Hellbezugswerts (Fachdienst Klimaschutz),
o Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt zum geplanten Kühlsystem sowie zur potentiellen Nutzung von Grundwasser zu Kühlungszwecken und der Versickerung von Niederschlagswasser im Plangebiet (Bereich Umwelt), zu einer Abflussregelung hinsichtlich des anfallenden Oberflächenwassers (Bereich Oberflächengewässer), zu anlagenbezogenem Gewässerschutz, insb. zum Umgang mit potenziell grundwassergefährdenden Stoffen (Bereich Abwasser, anlagenbezogener Gewässerschutz), zum nachsorgenden Bodenschutz sowie Altlastenverdachtsflächen (Bereich Bodenschutz), zum Lärmschutz, insbesondere Geräuschkontingentierung gem. DIN 45691, Luftreinhaltung (Bereich Strahlenschutz, Immissionsschutz) sowie zu Kampfmitteln (Bereich Naturschutz),
o Stellungnahme der Kreisverwaltung Groß-Gerau – Gefahrenabwehr zu Löschwasser und Löschwasserversorgung.
Weitere Hinweise:
• Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. ausdrücklich zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.
• Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die zum Bebauungsplanverfahren abgegebenen Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung beraten werden und somit ggf. personenbezogene Daten, soweit diese für das Bebauungsplanverfahren erforderlich sind, der Stadtverordnetenversammlung und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
Der Magistrat der Stadt Kelsterbach
i.A.
(Mack, M. Eng.)
Bauamtsleiter