Am Freitag, 1. August, tritt die vom Magistrat beschlossene Änderung der Haus- und Benutzungsordnung des Fritz-Treutel-Hauses in Kraft. Die daraus resultierenden Änderungen betreffen in erster Linie die Kosten für die Anmietung der Räume des Bürgerhauses. Bislang wurde bei der Vermietung, die seit dem 1. Januar in der Verantwortung des städtischen Facility Managements liegt, zwischen privaten und gewerblichen Nutzerinnen und Nutzern unterschieden. Während Privatpersonen eine Pauschale gezahlt haben, wurde für Gewerbetreibende ein Stundensatz aufgerufen. Diese Unterscheidung fällt nun weg, nicht zuletzt, um den Anmietungsprozess, der zukünftig digital abgewickelt werden soll, zu vereinfachen. Fortan gelten für die Anmietung einheitliche Preise, die auf Stundenbasis abgerechnet werden.
Die Anmietung des Bürgersaals kostet ab August 100 Euro pro Stunde. Beim Hessensaal sind es 50 Euro, beim Feuerreiterzimmer 30 Euro und beim Mainblickzimmer 20 Euro. Zudem werden für die Nutzung von Inventar und Ausstattung Pauschalgebühren erhoben. So kostet die bei der Anmietung des Bürgersaals mögliche Küchennutzung 150 Euro und die Verwendung der dort verfügbaren Bühnentechnik 50 Euro. In allen Räumen möglich ist die Bereitstellung von Geschirr, die pro 20 Gedecke fünf Euro kostet, während die Nutzung von Präsentationsmaterial wie Pinnwänden, Flipcharts oder einem Moderationskoffer mit 20 Euro zu Buche schlägt. Für die Müllentsorgung wird pauschal 100 Euro gezahlt.
In den kommenden Monaten werden die Haus- und Benutzungsordnungen auch für weitere städtische Liegenschaften überarbeitet, angefangen beim Sportpark über die beiden Mehrzweckhallen bis zur Baugéhalle. (sb)