Im Zuge der Grundsteuerreform und Neubewertung der Grundstücke und Gebäude durch das Finanzamt kann es vereinzelt dazu kommen, dass keine Grundsteuer auf den Steuerbescheiden, die dieser Tage versendet werden, aufgeführt wird.
Sobald der Stadt Kelsterbach die entsprechenden Daten vorliegen, werden die Grundsteuerbescheide nachträglich erstellt. (wö)