Seit Dezember 2024 trägt die Stadt Kelsterbach die Prädikatsauszeichnung „Tourismusort“ (wir berichteten in der Ausgabe 50/24). Möglich ist dies, da allein 2022 die Übernachtungszahl mehr als das Elffache der knapp 18.000 zählenden Einwohnerzahl betrug und damit die Voraussetzung erfüllt war. Vergeben wurde das Prädikat durch das hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.
Das Prädikat Tourismusort ermöglicht es der Stadt, einen Tourismusbeitrag zu erheben - mit der neuen Tourismusbeitragssatzung, die zum 1. Januar 2025 gilt, wird dies nun auch praktisch umgesetzt. Die neue Satzung löst die bis dahin geltende Übernachtungssteuer ab.
Grundlage ist nun, dass Besucherinnen und Besucher, die in Kelsterbach eine kostenpflichtige Herberge buchen, pro Nacht und Person eine Pauschale von zwei Euro zahlen. Diese ist an den Gastgeber zu zahlen, der diese quittieren und in der Folge an die Stadt abzugeben hat. Beitragspflichtig sind alle ortsfremden Personen. Wichtig ist zu beachten, dass die Pauschale auf kostenpflichtige Übernachtungen nicht nur für die Aufenthalte in Hotels gilt. Auch private Anbieter, die ihre Ferienwohnungen oder Räume beispielsweise über Portale wie Airbnb anbieten, sind verpflichtet, eine Übernachtungspauschale abzurechnen. Eine Unterlassung ist, wie in jedem anderen Sachverhalt, nicht rechtskonform und kann geahndet werden.
Ausgenommen von der Beitragspflicht sind bei Vorlage eines ärztlichen Attestes alle die, die während ihres Aufenthalts krankheitsbedingt nicht in der Lage waren, die Tourismuseinrichtungen zu nutzen. Hierzu muss schriftlich ein Antrag bei der Stadt Kelsterbach gestellt werden. Von der Entrichtung des Tourismusbeitrages außerdem befreit sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie Personen, die einen Grad der Behinderung von wenigstens 50 Prozent nachweisen können.
Der Vorteil eines Tourismusbeitrags liegt in einer besseren Finanzierung der touristischen Infrastruktur, da die Einnahmen zweckgebunden nur dafür eingesetzt werden dürfen. Bürgermeister Manfred Ockel verwies bei der Prädikatsübergabe auf die verschiedenen Naherholungsangebote der Stadt, die von dem Tourismusbeitrag profitieren können. Dazu gehörten neben dem Sport- und Wellnessbad sowie der Stadt- und Schulbibliothek auch Ausflugsziele wie das Mainvorland. Letztlich profitiere der gesamte Standort Kelsterbach vom Tourismusbeitrag. (ana)