Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. S. 142 zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07. Mai 2020 (GVBl. S. 318), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kelsterbach am 27.04.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 54.050.783 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 60.550.347 EUR
mit einem Saldo von — - 6.499.564 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 853.500 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 0 EUR
mit einem Saldo von — 853.500 EUR
mit einem Fehlbedarf von — 5.646.064 EUR,
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf — - 3.921.469 EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 10.016.186 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 20.242.075 EUR
mit einem Saldo von — - 10.225.889 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 10.000.000 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 1.235.000 EUR
mit einem Saldo von — 8.765.000 EUR
mit einem
Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von — 5.382.358 EUR
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 10.000.000 EUR festgesetzt.
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2023 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 31.000.000 EUR festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 10.000.000 EUR festgesetzt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) — auf 690 % |
| b) | für Grundstücke (Grundsteuer B) auf — 690 % |
| 2. | Gewerbesteuer auf — 450 % |
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am 27.04.2023 beschlossene Stellenplan.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97a HGO erforderliche(n) Genehmigung(en) der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist/sind erteilt. Sie hat (haben) folgenden Wortlaut:
Der Landrat des Kreises Groß-Gerau
AZ: I/4.2-Ir — 28.07.2023
„Genehmigt ist:
1. die Abweichungen von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach § 92 Absatz 5 Nr. 2 HGO für den Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2023 der Stadt Kelsterbach;
2. den in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Kelsterbach für das Haushaltsjahr 2023 festgesetzten Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von
10.000.000,00 €
(in Worten: „Zehn Millionen Euro“),
3. den in § 3 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
31.000.000,00 €
(in Worten: „Einunddreißig Millionen Euro“)
und
4. den in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von
10.000.000,00 €
(in Worten: „Zehn Millionen Euro“).“
Der Haushaltsplan 2023 liegt zur Einsichtnahme vom 28.07. bis einschließlich 06.08.2023 im Rathaus (Altbau), Info-Point, Erdgeschoss, öffentlich aus.
Ebenfalls liegt der Haushaltsplan 2023 bei der Polizeistation Kelsterbach öffentlich aus.
Parallel dazu wird der Haushaltsplan 2023 auch auf der städtischen Internetseite www.kelsterbach.de veröffentlicht.