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Kelsterbach aktuell
Ausgabe 31/2022
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Kelsterbach
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Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

1. Haushaltssatzung der Stadt Kelsterbach 2022

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. S. 142 zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07. Mai 2020 (GVBl. S. 318), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kelsterbach am 18.07.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf  —  47.852.852 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  58.372.375 EUR

mit einem Saldo von  —  - 10.519.523 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf  —  3.504.500 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  0 EUR

mit einem Saldo von  —  3.504.500 EUR

mit einem Fehlbedarf von  —  7.015.023 EUR,

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf  —  - 8.087.934 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  8.094.460 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  12.159.240 EUR

mit einem Saldo von  —  - 4.064.780 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  4.000.000 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  683.000 EUR

mit einem Saldo von  —  3.317.000 EUR

mit einem Zahlungsmittelbedarf

des Haushaltsjahres von  —  8.835.714 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2022 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 4.000.000 EUR festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2022 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 34.250.000 EUR festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2022 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 10.000.000 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

(Grundsteuer A) auf  — 690 %

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf  — 690 %

2.

Gewerbesteuer auf  — 450 %

Die Hebesätze für Grundsteuer A und B sowie Gewerbesteuer wurden bereits mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2021 über eine Hebesatzsatzung geändert. Die Ausweisung in dieser Haushaltssatzung erfolgt daher nachrichtlich.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am 18.07.2022 beschlossene Stellenplan.

Kelsterbach, den 05.08.2022
der Magistrat der Stadt Kelsterbach
Ockel, Bürgermeister

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 97a HGO erforderliche(n) Genehmigung(en) der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist/sind erteilt. Sie hat (haben) folgenden Wortlaut:

Der Landrat des Kreises Groß-Gerau

AZ: III/1.1-Ir  —  02.08.2022

„Genehmigt ist:

1.

die Abweichungen von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach § 92 Absatz 5 Nr. 2 HGO für den Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2022 der Stadt Kelsterbach;

2.

den in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Kelsterbach für das Haushaltsjahr 2022 festgesetzten Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von

4.000.000,00 €

(in Worten: „Vier Millionen Euro“),

3.

den in § 3 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

34.250.000,00 €

(in Worten: „Vierunddreißig Millionen Zweihundertfünfzigtausend Euro“)

und

4.

den in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von

10.000.000,00 €

(in Worten: „Zehn Millionen Euro“).

Siegel gez. (Will) Landrat

…………………………………………………………………………......

Der Haushaltsplan 2022 liegt zur Einsichtnahme vom 05.08. bis einschließlich 14.08.2022 im Rathaus (Altbau), Info-Point, Erdgeschoss, öffentlich aus.

Ebenfalls liegt der Haushaltsplan 2022 auch bei der Polizeistation Kelsterbach öffentlich aus.

Parallel dazu wird der Haushaltsplan 2022 auch auf der städtischen Internetseite www.kelsterbach.de veröffentlicht.

Der Magistrat der Stadt Kelsterbach
Theobald, Fachbereich Finanzdienste