Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. S. 142 zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07. Mai 2020 (GVBl. S. 318), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kelsterbach am 18.07.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 47.852.852 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 58.372.375 EUR
mit einem Saldo von — - 10.519.523 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 3.504.500 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 0 EUR
mit einem Saldo von — 3.504.500 EUR
mit einem Fehlbedarf von — 7.015.023 EUR,
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf — - 8.087.934 EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 8.094.460 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 12.159.240 EUR
mit einem Saldo von — - 4.064.780 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 4.000.000 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 683.000 EUR
mit einem Saldo von — 3.317.000 EUR
mit einem Zahlungsmittelbedarf
des Haushaltsjahres von — 8.835.714 EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2022 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 4.000.000 EUR festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2022 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 34.250.000 EUR festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2022 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 10.000.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
| a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf — 690 % | |
| b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf — 690 % | |
| 2. | Gewerbesteuer auf — 450 % |
Die Hebesätze für Grundsteuer A und B sowie Gewerbesteuer wurden bereits mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2021 über eine Hebesatzsatzung geändert. Die Ausweisung in dieser Haushaltssatzung erfolgt daher nachrichtlich.
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am 18.07.2022 beschlossene Stellenplan.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97a HGO erforderliche(n) Genehmigung(en) der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist/sind erteilt. Sie hat (haben) folgenden Wortlaut:
Der Landrat des Kreises Groß-Gerau
AZ: III/1.1-Ir — 02.08.2022
„Genehmigt ist:
| 1. | die Abweichungen von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach § 92 Absatz 5 Nr. 2 HGO für den Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2022 der Stadt Kelsterbach; |
| 2. | den in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Kelsterbach für das Haushaltsjahr 2022 festgesetzten Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von |
| 4.000.000,00 € | |
| (in Worten: „Vier Millionen Euro“), | |
| 3. | den in § 3 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der |
| Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von | |
| 34.250.000,00 € | |
| (in Worten: „Vierunddreißig Millionen Zweihundertfünfzigtausend Euro“) | |
| und | |
| 4. | den in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von |
| 10.000.000,00 € | |
| (in Worten: „Zehn Millionen Euro“). | |
Siegel gez. (Will) Landrat
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Der Haushaltsplan 2022 liegt zur Einsichtnahme vom 05.08. bis einschließlich 14.08.2022 im Rathaus (Altbau), Info-Point, Erdgeschoss, öffentlich aus.
Ebenfalls liegt der Haushaltsplan 2022 auch bei der Polizeistation Kelsterbach öffentlich aus.
Parallel dazu wird der Haushaltsplan 2022 auch auf der städtischen Internetseite www.kelsterbach.de veröffentlicht.