Hiermit werden alle Steuerpflichtigen auf die am 15.08.2021 fälligen Steuern und Abgaben hingewiesen. Es sind zu entrichten:
1. Grundsteuer | 3. Rate 2021 |
2. Müllabfuhrgebühren | 3. Rate 2021 |
3. Wassergeld-Abschlagszahlung | 3. Rate 2021 |
4. Kanalgebühren-Abschlagszahlung 3 | . Rate 2021 |
5. Gewerbesteuer | 3. Rate 2021 |
6. Hundesteuer | 3. Rate 2021 |
7. Zweitwohnungssteuer | 3. Rate 2021 |
8. Fehlbelegungsabgabe | August 2021 |
9. Musikschulgebühren | August 2021 |
Zur Einhaltung des Fälligkeitstermins achten Sie bitte auf die rechtzeitige Überweisung der angeforderten Beträge. Bei allen Zahlungen auf unsere Bankkonten vermerken Sie bitte Ihr vollständiges Kassenzeichen.
Nur so ist gewährleistet, das Ihre Zahlung richtig verbucht wird und Sie nicht unberechtigt gemahnt werden.
Die Verantwortung für pünktliche Zahlung und die korrekte Verbuchung übernehmen wir für Sie, wenn Sie sich dem Lastschrifteinzugsverfahren bedienen. Gerne beraten wir Sie unter Tel.:
Herr Rossel: 06107 / 773-433
Herr Bauer: 06107 / 773-289
Frau Hardt-Ehser: 06107 / 773-287
Bei Zahlungspflichtigen, die der Stadtkasse eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden die fälligen Beträge vom angegebenen Konto abgebucht.
Für Steuerschuldnerinnen und -schuldner, die für das Kalenderjahr 2021 keinen Steuerbescheid erhalten haben, gilt weiterhin der zuletzt erstellte Steuerbescheid.
Kelsterbach, den 09. August 2021
Der Magistrat
der Stadt Kelsterbach
- Stadtkasse -
Rossel, Kassenverwalter