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Kelsterbach aktuell
Ausgabe 32/2022
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Kelsterbach
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6. Abweichungssatzung zur Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Kelsterbach vom 30.05.1995

Aufgrund des § 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.09.2021 (BGBl. I S. 4147) in Verbindung mit § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915) sowie des § 13 Abs. 3 der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Kelsterbach vom 30.05.1995, hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kelsterbach in ihrer Sitzung am 18.07.2022 folgende

6. Abweichungssatzung zur Erschließungsbeitragssatzung

beschlossen:

§ 1

Abweichung von Herstellungsmerkmalen

Von den Herstellungsmerkmalen gem. § 13 Abs. 1 bis 3 der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Kelsterbach vom 30.05.1995, in der Fassung der 1. Änderung vom 09.06.1998, wird für die Erschließungsanlage “Am Bahndamm“ wie folgt abgewichen:

1.

Für den Straßenbereich entlang den Bahngleisen bis zum Wendehammer: Einseitiger Gehweg

2.

Für den Bereich des Wendehammers: Fahrbahn und Gehwege, höhengleiche Mischfläche.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt. Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Kelsterbach, den 02.08.2022/Ud
Der Magistrat der Stadt Kelsterbach
gez. Ockel, Bürgermeister
Für die Ausfertigung der Bekanntmachung:
Der Magistrat der Stadt Kelsterbach
i.A. Ritzkowsky, Dipl.-Verwaltungswirt