Im Kreis Groß-Gerau stecken sich nach einer ruhigeren Phase zurzeit wieder mehr Menschen mit dem Coronavirus an. Am vergangenen Freitag (20. August) hatte die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern/-innen binnen einer Woche (Sieben-Tage-Inzidenz) den Wert von 50 überschritten. Sie lag bei 53. Das hat zur Folge, dass der Kreis seine zuvor erlassene Allgemeinverfügung zur Umsetzung des Eskalationskonzepts des Landes bereits anpassen musste. Landrat Thomas Will appellierte: „Halten Sie die Hygieneregeln ein, denken Sie an das regelmäßige Lüften der Innenräume und nehmen Sie unsere unkomplizierten Impfangebote wahr. Die Impfung ist der einzige wirksame Schutz vor einem schweren Verlauf bei einer Covid-Erkrankung.“
Als neue Einschränkung kommt nun zu den zuletzt erlassenen Maßnahmen hinzu, dass die Zahl der Teilnehmenden für Veranstaltungen, Kulturangebote und größere Zusammenkünfte auf 500 Personen im Freien und 250 Personen in Innenräumen (zuzüglich Geimpfte/Genesene) begrenzt ist. Größere Veranstaltungen bedürfen einer gesonderten Genehmigung. Wer weder geimpft noch genesen ist, muss sich vermehrt zusätzlich testen lassen. Die 3G-Regelung (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene und Getestete) gilt weiterhin bei:
Die neue Allgemeinverfügung, gilt seit Samstag, 21. August um 0 Uhr und gilt vorerst bis zum 16. September 2021. „Sofern die Inzidenz wieder fünf Tage in Folge unter 50 sinkt, wird unverzüglich die Möglichkeit geprüft, die Allgemeinverfügung wieder aufzuheben“, sagte Landrat Will. „Die Einschränkungen sind notwendig, um der Gefahr schwerer, gegebenenfalls tödlicher Krankheitsverläufe entgegenzuwirken“, so Will. (Kreis GG / ana)