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Kelsterbach aktuell
Ausgabe 34/2024
Seite 3
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Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest: Veranstaltungen außerorts nur ausnahmsweise gestattet

Derzeit breitet sich die Afrikanische Schweinepest (ASP) im Landkreis Groß-Gerau in der Wildschweinpopulation aus; für Hausschweine ist die Krankheit genauso tödlich, bislang gibt es weder Impfungen noch Medikamente. Besonders gefährlich ist die Seuche, weil auch nach dem Tod der Tiere sowohl die Kadaver als auch die Knochenreste bis zu einem Jahr infektiös für andere Wildschweine sind.

Die Tierseuchenbekämpfung ist durch europäisches und deutsches Recht geregelt, gleiches gilt für die notwendigen Anordnungen, die durch die Behörde des Landkreises zu erlassen sind. Um das Seuchengeschehen und die weitere Ausbreitung zu verlangsamen und im besten Fall zu stoppen, hat der Kreis Groß-Gerau verschiedene Anordnungen erlassen und Maßnahmen vorgenommen, etwa Sperrzonen eingerichtet und Zäune gebaut.

Gemäß Allgemeinverfügung des Landkreises Groß-Gerau zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen sind Veranstaltungen jeglicher Art außerhalb bebauter Ortslage untersagt. Auf Antrag kann eine Ausnahme unter Auflagen genehmigt werden. Der Antrag ist mindestens vier Wochen vor dem beabsichtigten Veranstaltungsdatum einzureichen. Dem Antrag ist ein Veranstaltungskonzept beizulegen, aus dem insbesondere hervorgeht, dass das Wegegebot eingehalten und die Tierseuchenbekämpfung dadurch nicht gefährdet wird.

Das Veterinäramt des Landkreises entscheidet anhand der herrschenden Lage, welche Veranstaltungen stattfinden können.

Folgende Punkte sind bei Veranstaltungen besonders zu beachten: Eine unverhältnismäßige Beunruhigung des Schwarzwildbestandes ist zu vermeiden. Lärm, der über das gewöhnliche Maß einer Veranstaltung hinausgeht, ist zu verhindern. Hierzu zählt unter anderem das Spielen lauter Musik oder Feuerwerke. Das Wegegebot ist einzuhalten, die Wege vom Parkplatz zum Gelände sind eindeutig zu kennzeichnen. Das kann durch Absperrungen, Wegweiser, Pfeile oder andere geeignete Maßnahmen erfolgen. Das Parken ist nur auf ausgewiesenen Parkflächen gestattet, Fahrräder sind auf dem Vereinsgelände abzustellen. Abfall ist ordnungsgemäß einzusammeln und zu entsorgen. Sollten Wildschweinkadaver oder verhaltensauffällige Wildschweine wahrgenommen werden, so sind diese unmittelbar dem Veterinäramt des Kreises zu melden. Der Kreis Groß-Gerau hat eine ASP-Hotline eingerichtet, die unter Telefon 06152 989-84000 erreichbar ist.

Auch Wassersportler und Angler werden gebeten, die Behörden bei der Eindämmung der Afrikanischen Schweinpest zu unterstützen. Wer in einem Fluss oder in einem anderen Gewässer tote Wildschweine treiben sieht oder ans Ufer gespült vorfindet, möge der Wasserschutzpolizei Wiesbaden die Sichtung oder den Fundort unter Angabe des Flusskilometers beziehungsweise der genauen Ortslage unter Telefon 06134 55660 mitteilen. Durch Kadaver, die in Flüssen treiben, kann die Krankheit schnell weiterverbreitet werden. (kvgg)