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Kelsterbach aktuell
Ausgabe 37/2024
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Kelsterbach
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Terminbestimmung einer Zwangsvollstreckung zwecks Aufhebung der Gemeinschaft

hier: Miteigentumsanteil an dem Grundstück Gemarkung Kelsterbach, Flur 3, Flurstück 1174, Gebäude- und Freifläche, Im Taubengrund, groß 1.687 m²

Beschluss

Im Wege der Zwangsvollstreckung zwecks Aufhebung der Gemeinschaft soll am Montag, 16. Dezember 2024, 09:00 Uhr, im Amtsgericht Rüsselsheim, Johann-Sebastian-Bach-Straße 45, 65428 Rüsselsheim, Sitzungssaal 1, versteigert werden:

Der im Grundbuch von Kelsterbach Blatt 7928, laufende Nummer 1 des Bestandsverzeichnisses eingetragene 2/7 Miteigentumsanteil an dem Grundstück

lfd.

Nr.:

Gemarkung:

Flur:

Flur-

stück:

Wirtschaftsart

und Lage:

Größe

(m²):

1

Kelsterbach

3

1174

Gebäude- und

Freifläche, Im Taubengrund

1.687

Der Versteigerungsvermerk wurde am 30.05.2022 in das Grundbuch eingetragen.

Verkehrswert: 130.000,00 €

Detaillierte Objektbeschreibung:

Unbebautes Flurstück im Gewerbegebiet

Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller oder bei einer Insolvenzverwalterversteigerung der Insolvenzverwalter widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.

Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs – getrennt nach Hauptforderung, Zinsen und Kosten – einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des vorbezeichneten Versteigerungsobjekts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.

Nähere Angaben zu dem Objekt und weitere Zwangsversteigerungsobjekte im Internet unter:

www.zvg-portal.de

Kontoverbindung für die Überweisung der Sicherheitsleistung:

Gerichtskasse Frankfurt am Main: Landesbank Hessen-Thüringen,

IBAN: DE73 5005 0000 0001 0060 30, BIC: HELADEFFXXX,

unter Angabe des Kassenzeichens: 020314501077.

gez. Amend
Rechtspflegerin
Beglaubigt Amtsgericht Rüsselsheim, den 02.09.2024, AZ: 43 K 5/22
Brückner, Justizhauptsekretärin, als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Die Veröffentlichung erfolgt im Auftrag des Amtsgerichts Rüsselsheim.

Der Magistrat
Der Stadt Kelsterbach
gez. Werdt
(Werdt)
Amtsrat