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Kelsterbach aktuell
Ausgabe 37/2024
Seite 1
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Landrat setzt Schweinepest-Bekämpfung an erste Stelle

Plakat: Landesjagdverband Hessen e.V.

Der Landrat des Kreises Groß-Gerau, Thomas Will, hat die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisangehörigen Kommunen angewiesen, die Einhaltung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) – insbesondere die Leinenpflicht für Hunde – vorrangig zu kontrollieren. Diese Aufgabe stehe an erster Stelle der Ordnungsämter, bestimmte Will. Der Grund für die dienstliche Weisung ist, dass die im Kreisgebiet unter Wild- und Hausschweinen grassierende Seuche drohe, außer Kontrolle zu geraten, so der Landrat. Das Veterinäramt sei bereits an seiner Belastungsgrenze, nahezu der gesamte Kreis Groß-Gerau gelte als ASP-Kern- oder Sperrgebiet.

Um die Seuche wirksam zu bekämpfen, ist es wichtig, dass infizierte Wildschweine nicht beunruhigt werden – etwa durch freilaufende Hunde. Andernfalls könnten sie in Bereiche vertrieben werden, in denen bisher noch keine erkrankten Tiere vorhanden sind, und die Seuche immer weiter verschleppt werden. Auch Hunde können zur Verbreitung infizierten Materials beitragen, indem sie es mit ihren Pfoten beim Laufen verteilen. Die Leinenpflicht – die auch in den bebauten Teilen der Gemarkungen gilt – und die Begrenzung der Leinenlänge auf fünf Meter tragen dazu bei, dass Halterinnen und Halter ihren Hund stets in Sichtweite führen und somit eingreifen können, bevor ihr Hund sich einem Wildschwein oder Wildschweinkadaver nähert.

Im Wald und in der offenen Landschaft ist zudem das Radfahren, Reiten, Spazierengehen und Fahren mit Elektrorollstühlen zu Zwecken der Erholung ausschließlich auf befestigten Waldwegen oder gekennzeichneten Rad-, Reit- und Wanderwegen gestattet.

Außerhalb bebauter Ortslagen sind Veranstaltungen jeglicher Art untersagt. Auf Antrag kann das Kreisveterinäramt eine Ausnahme unter Auflagen genehmigen.

Wer bei Kontrollen der Ordnungsämter auffällt, muss in puncto Leinenpflicht und Wegegebot mit einem Bußgeld von hundert Euro rechnen, bei einem Verstoß gegen ein Veranstaltungsverbot mit einem Bußgeld ab tausend Euro. (wö)