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Kelsterbach aktuell
Ausgabe 38/2023
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Kelsterbach
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Bekanntmachung

Planfeststellung gemäß §§ 28 folgende (ff.) Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit §§ 72 ff. Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG);

Neubau der Regionaltangente West – Planfeststellungsabschnitt Mitte – vom Überführungsbauwerk über den Sulzbach und die BAB 66 in Sulzbach (Taunus) bis zur Einschleifung in die bestehende Eisenbahnstrecke 3683 bei Kelsterbach einschl. der notwendigen Folgemaßnahmen, insb. der Umverlegung der 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Abschnitt Kriftel – Pkt. Eschborn Bl. 4228 der Amprion GmbH, und der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen in der Gemeinde Sulzbach (Taunus), der Stadt Schwalbach am Taunus, der Stadt Eschborn, der Stadt Frankfurt am Main (Gemarkungen Sossenheim, Unterliederbach, Höchst, Schwanheim und Wald) und der Stadt Kelsterbach, der trassenfernen Kompensationsmaßnahmen in der Gemeinde Sulzbach (Taunus), der Stadt Frankfurt am Main (Bezirk 16 [Messe Europaviertel], Unterliederbach, Griesheim, Schwanheim, Fechenheim, Wald, Bockenheim und Rödelheim), der Stadt Kelsterbach, der Stadt Langen und der Gemeinde Seeheim-Jugenheim (Gemarkung Ober-Beerbach) sowie einer Ökokontomaßnahme in der Stadt Karben (Gemarkung Klein-Karben)

hier: Durchführung des Erörterungstermins gemäß § 29 Absatz 1a PBefG in Ver- bindung mit § 73 Absatz 6 HVwVfG

1.

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für das im Betreff genannte Vorhaben wird gemäß § 29 Abs. 1a PBefG in Verbindung mit § 73 Absatz 6 HVwVfG ein Erörterungstermin zur ursprünglichen Planung sowie zur 1. Änderung des Plans durchgeführt.

Der Erörterungstermin beginnt am

Mittwoch, den 18. Oktober 2023, 09:30 Uhr,

im Saalbau Volkshaus Sossenheim, Kinkel und Hofmann-Saal, Siegener Straße 22, 65936 Frankfurt am Main.

Die Verhandlung wird am 19. und 20. Oktober 2023 jeweils ab 09:30 Uhr am gleichen Ort fortgesetzt.

Einlass ist an allen Tagen ab 08:30 Uhr.

Folgender Ablauf ist vorgesehen:

18. Oktober 2023, 09:30 Uhr

• Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange

• Äußerungen von Vereinigungen und Interessenverbänden sowie von Privaten mit Bezug zu diesen Äußerungen

19. Oktober 2023, 09:30 Uhr

• Einwendungen Henri-Dunant-Siedlung

• Einwendungen mit Schwerpunkt Immissionen

19. Oktober 2023, frühestens ab 13:30 Uhr

• Einwendungen mit Bezug zur Radverkehrsführung

20. Oktober 2023, 09:30 Uhr

• Grundstücksbezogene Einwendungen

• Sonstige Einwendungen

Der Termin wird am 20. Oktober 2023 von der Verhandlungsleitung beendet, sobald keine Wortmeldungen mehr vorliegen.

2.

Im Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und eingegangenen Stellungnahmen erörtert. Die Teilnahme am Termin ist allen, deren Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann und dass verspätete Einwendungen für dieses Verwaltungsverfahren ausgeschlossen sind. Die schriftlich vorliegenden Einwendungen und Stellungnahmen werden auch dann im weiteren Verfahren berücksichtigt, wenn die Beteiligten nicht am Erörterungstermin teilnehmen.

3.

Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

4.

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Dritte (z. B. Pressevertreter) können nach pflichtgemäßem Ermessen im Einzelfall zu dem Termin zugelassen werden, sofern keiner der Teilnahmeberechtigten widerspricht.

Darmstadt, den 13. September 2023
Regierungspräsidium Darmstadt
Dezernat Verkehrsinfrastruktur
Straße und Schiene
Az.: III 33.1-66 e 03.02/2-2020/1
Wird bekannt gemacht:
Im Auftrag:
Der Magistrat der Stadt Kelsterbach
i.A. M. Anthes (stellv. Leiter Ressort 4)