Bis Freitag, 6. Oktober um 13 Uhr können noch Anträge auf Briefwahl / Erteilung eines Wahlscheins gestellt werden. Die Anträge können mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die die Wahlberechtigten erhalten haben, gestellt werden.
Der Antrag kann aber auch mündlich (nicht telefonisch) oder per E-Mail (buergerbuero@kelsterbach.de) gestellt werden. Dabei müssen der Familienname, die Vornamen, Geburtsdatum und die Anschrift angeben werden.
Zudem kann der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen online über die Homepage www.kelsterbach.de bis Mittwoch, 4. Oktober, 23:59 Uhr beantragt werden.
Da die Corona-Infektionen leider wieder ansteigen, sind in den Wahllokalen besondere Hygiene- und Schutzmaßnahmen vorgesehen: Wer am Wahlsonntag an der Urnenwahl im Wahllokal teilnehmen möchte, kann sicher sein, dass notwendige Vorkehrungen getroffen wurden, um eine Gefährdung der Gesundheit sowohl für die Wählerinnen und Wähler als auch für die ehrenamtlichen Mitglieder der Wahlvorstände auszuschließen.
Hierzu zählen folgende Maßnahmen:
| - | die Wahllokale wurden in möglichst große Räumlichkeiten gelegt, |
| - | die Wahlräume werden regelmäßig gelüftet, |
| - | die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, möglichst ihre eigenen Kugelschreiber für die Stimmabgabe mitzubringen, |
| - | Hand-Desinfektionsspender werden im Eingangsbereich der Wahllokale zur Verfügung gestellt, |
| - | auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Meter zwischen den Wählerinnen und Wählern wird geachtet, |
| - | zwischen dem Wahlvorstand und den Wählerinnen und Wählern werden Spuckschutzwände platziert. |
Aufgrund der steigenden Corona-Infektionen benötigt die Stadt einen umfassenden Wahlhelferpool, sodass bei kurzfristigen Absagen die Wahlvorstände noch nachbesetzt werden können. Wer daher am Wahlsonntag morgens spontan bereit wäre, als Wahlhelfer oder Wahlhelferin einzuspringen kann sich gerne noch per E-Mail an wahlamt@kelsterbach.de unter Angabe seines Namens, Handynummer und E-Mailadresse melden. Einzige Voraussetzung ist für die Tätigkeit des Wahlhelfers ist, dass man selbst wahlberechtigt für die Landtagswahl ist.
Auf der Homepage unter www.kelsterbach.de wird am Wahlabend über das Ergebnis der Landtagswahl informiert.