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Kelsterbach aktuell
Ausgabe 4/2026
Seite 2
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Wildtiere im Stadtwald dürfen nicht gefüttert werden

Gut gemeint, aber keine gute Idee und obendrein verboten: Futter für Wildtiere im Wald auslegen.

Kürzlich hat Stadtwaldförster Martin Klepper im Kelsterbacher Wald rund ein Dutzend auf dem Waldboden ausgelegte Zitrusfrüchte vorgefunden. Das Obst war offenbar dazu bestimmt, Wildtieren als Leckerbissen zu dienen.

Dass es keine gute Idee ist und sogar strafbar sein kann, im Wald ohne Genehmigung Fressbares für Rehe, Hirsche oder Wildschweine auszubringen, darauf macht Klepper nachdrücklich aufmerksam. „Bußgeld droht – bei Verstoß gegen das Hessische Landesjagdgesetz bis zu 25.000 Euro“, sagt der Förster.

Dabei ist es nicht nötig, dass Wildtiere vom Menschen gefüttert werden, sie finden in freier Wildbahn normalerweise ausreichend Nahrung. Wildschweine zu füttern kann sogar gefährlich sein, denn die Tiere lernen, dass sie von Menschen zu fressen erhalten und bedrängen mitunter auch Spaziergänger, die keine Leckerlis dabeihaben, was die wehrhaften Schwarzkittel dann aggressiv werden lässt.

Insbesondere für Wildschweine kann das Fressen von vom Menschen hinterlassenen Speiseresten gesundheitlich sehr schädlich sein. So kann beispielsweise in Lebensmitteln verarbeitetes Schweinefleisch den Erreger der afrikanischen Schweinepest enthalten, der für Wild- und Hausschweine tödlich ist. Im vorvergangenen Jahr ist diese Tierseuche im Kreis Groß-Gerau ausgebrochen, hat viele Opfer unter den Wildschweinen gefordert und umfangreiche Maßnahmen zu ihrer Eindämmung auch im Kelsterbacher Wald nötig gemacht. Auch anderes ungeeignetes Futter kann die im Wald lebenden Tiere krank machen. Stadtwaldförster Klepper bittet deshalb darum, zum Wohle der im Kelsterbacher Stadtwald lebenden Tiere dort nichts Fressbares auszubringen. (wö)