Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.12.2022 aufgrund von §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I Seite 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.10.2019 (GVBl. I. Seite 310) in Verbindung mit § 18 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit vom 16.12.1969 (GVBl. I. Seite 307) zuletzt geändert durch Artikel 5 vom 20.12.2015 (GVBl. Seite 618) den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023, bestehend aus dem Erfolgsplan, Vermögensplan und der Stellenübersicht, wie folgt beschlossen:
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 wird wie folgt beschlossen:
Der Erfolgsplan mit einem Gesamtaufwand von — 794.841 €
und einem Gesamtertrag von — 804.345 €
Der Vermögensplan mit Gesamtausgaben von — 41.701 €
und Gesamteinnahmen von — 41.701 €
Kredite werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Wirtschaftsjahr 2023 zur rechtzeitigen Auszahlung von Leistungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 100.000 € festgesetzt.
Die von den Verbandsstädten zu erhebende Verbandsumlage (§ 17 der Verbandssatzung des Zweckverband Mönchhof) wird für das Wirtschaftsjahr 2023 auf 238.000 € festgesetzt:
Auf die Verbandsumlage werden gem. § 17 Abs. 3 der Verbandssatzung vierteljährliche Abschlagszahlungen erhoben.
Es gilt die von der Verbandsversammlung beschlossene Stellenübersicht.
II. Auslegung des Wirtschaftsplanes
Der Wirtschaftsplan 2023 liegt nach Terminvereinbarung in der Zeit von Montag, 21.10.2024 bis Dienstag, 29.10.2024 zur Einsichtnahme in den Räumen der Stadtverwaltung Raunheim, Ansprechpartner Hr. Laubscheer – 06142-402-220 (Stadtverwaltung Raunheim, Am Stadtzentrum 1, 2. OG) und Hr. Bader 06107-773-240 in den Räumen der Stadtverwaltung Kelsterbach (Altbau, Mörfelder Straße 33 im Erdgeschoss) öffentlich aus.
| Stadtverwaltung Raunheim: | |
| Montag: | 08:00 – 11:30 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 – 11:30 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 17:30 Uhr |
| Donnerstag: | 13:00 – 16:00 Uhr |
| Stadtverwaltung Kelsterbach: | |
| Montag: | 08:00 – 12:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 – 12:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 – 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 13:00 – 18:00 Uhr |
| Freitag: | 08:00 – 12:00 Uhr |