Kleidungsabfälle sind seit einigen Jahren ein massives Problem, denn aufgrund eines massenhaften Konsums und extrem günstig produzierter Kleidungsstücke, reißt der Strom immer neuer, schnell entsorgter Teile nicht ab. Jedoch kann nicht jedes Teil weiterverwertet werden und nicht jedes Teil sollte in der Altkleidersammlung landen. Hier jedoch liegt das Grundproblem, das mit dem 1. Januar dieses Jahres verschärft wurde.
Seit diesem Datum gilt die Verpflichtung zur getrennten Sammlung von Textilabfällen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz. Laut diesem Gesetz müssen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger – dem Sinn nach Landkreise oder kreisfreie Städte – die getrennte Sammlung von Alttextilien organisieren. Gut erhaltene Altkleidung, aber auch zerschlissene oder stark verschmutzte Textilien müssten demnach getrennt gesammelt werden. Denn letzteres kann noch recycelt werden als Dämmstoffe oder Putzlumpen. Landet jedes Textil jedoch im Altkleidercontainer, muss alles von der Entsorgungsfirma mühsam sortiert und im schlimmsten Fall entsorgt werden. Das kostet nicht nur Zeit, sondern verursacht auch Arbeitsabläufe, die vorab geschehen könnten.
Nun hat jedoch nicht jede Kommune vor Ort eine Möglichkeit zur getrennten Sammlung. In diesem Fall kann und soll auch weiterhin Textilabfall in den Restmüll. Was jedoch noch als verwertbar gilt und was nicht, ist nicht immer klar. Kommunenübergreifend gelten folgende Regeln:
Laut Branchenangaben der Textilverwertung werden in Deutschland rund eine Million Tonnen Alttextilien pro Jahr getrennt gesammelt. Tendenz steigend. Etwa 62 Prozent davon werden als Gebrauchstextilien verwendet, gehen also in die Wiederverwendung. 26 Prozent sind noch für das Recycling geeignet, darunter 14 Prozent für Putzlappen und zwölf Prozent in der Reißspinnstoffindustrie. Acht Prozent können als Ersatzbrennstoffe zur Energiegewinnung genutzt werden und die letzten vier Prozent müssen energetisch beseitigt werden.
Um der seit nunmehr 20 Jahre andauernden Fast-Fashion-Schwemme entgegenzuwirken, gilt ab dem 19. Juli 2026 ein Vernichtungsverbot für unverkaufte Neuwaren durch Unternehmen. Diese Überschwemmung entsteht vor allem durch Online-Käufe und deren Zurücksendungen. Auch eine verbesserte Sammlung kann zu höheren Recyclingquoten führen, doch hier spielt die Qualität der Alttextilien die entscheidende Rolle. Letztlich ist der Verbraucher in der Entscheidung und Verantwortung, wie viel er konsumiert und was er wie entsorgt. (ana)