Die Stadt Kelsterbach erinnert ihre Bürgerinnen und Bürger daran, dass Autos nur am Straßenrand abgestellt werden dürfen, wenn eine Restfahrbahnbreite von mindestens 3,05 Metern freibleibt. Diesen in der Straßenverkehrsordnung definierten Raum benötigen Fahrzeuge der Feuerwehr, um ungehindert und ohne Zeitverlust zum Einsatzort gelangen und gegebenenfalls Menschleben retten zu können. Auch andere breite Fahrzeuge, wie zum Beispiel die der Müllabfuhr, sind auf ausreichend Platz angewiesen.
Wer den Straßenraum durch sein parkendes Auto unzulässig verkleinert, muss damit rechnen, dass das Fahrzeug abgeschleppt wird, und er ein Verwarn- beziehungsweise Bußgeld erhält. (wö)