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Kelsterbach aktuell
Ausgabe 43/2025
Seite 2
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Gartengrundstücke südlich des Friedhofs sollen umgelegt werden

Der Ausschuss für Bauen, Planen, Umweltschutz, Mobilität der Kelsterbacher Stadtverordnetenversammlung hat sich in seiner jüngsten Sitzung dafür ausgesprochen, die südlich des Kelsterbacher Friedhofs gelegenen, zurzeit hauptsächlich als Gärten genutzten Grundstücke einer Baulandumlegung zu unterziehen. Diese soll das Amt für Bodenmanagement Heppenheim vornehmen. Ziel der Maßnahme ist es, in dem Gebiet zu einer Neuordnung der Grundstücke zu gelangen und damit den Festsetzungen des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Freizeitgärten – Friedhofstraße“ zu entsprechen. Dabei sollen für die Nutzung als Kleingärten zweckmäßig gestaltete Parzellen entstehen.

Die Umlegung ist ein gesetzlich geregeltes Tauschverfahren, keine Enteignung, machte Christoph Seibel, Mitarbeiter des Amts für Bodenmanagement, in der Ausschusssitzung deutlich. Nach Erlass der Umlegungsanordnung werde mit den Eigentümern gesprochen, um deren Wünsche und Bedürfnisse zu erfahren. Diese könnten beispielsweise ihre Grundstücke tauschen, verkaufen oder eine neugebildete Kleingartenparzelle erhalten.

Bürgermeister Manfred Ockel ergänzte, der Alte Höchster Weg, der zurzeit quer durch das Plangebiet führt, solle als öffentlich nutzbare Verbindung erhalten werden. Zudem solle in der künftigen Kleingartenanlage ein am Durchgangsweg liegender öffentlicher Platz geschaffen werden, der eine Möglichkeit zum Verweilen bietet.

Am kommenden Montag berät und beschließt die Kelsterbacher Stadtverordnetenversammlung abschließend über die Vergabe des Umlegungsprozesses an das Amt für Bodenmanagement Heppenheim. Die Auftragssumme beträgt rund 22.000 Euro.

(wö)