In den Nächten rund um Halloween wurden vielerorts in Hessen, darunter auch im Kelsterbacher Stadtgebiet, mehrfach Böller gezündet. Die Stadt weist darauf hin, dass pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2, zu denen neben Raketen auch Böller gehören, nur am 31. Dezember und 1. Januar von Personen über 18 Jahren gezündet werden dürfen. Außerhalb dieser Zeit, und damit auch an Halloween, ist das Böllern ohne behördliche Ausnahmegenehmigung eine illegale Handlung.
Das Werfen von Eiern an Fenster und Hauswände, das sich in den vergangenen Jahren zu einer unschönen Halloween-Tradition entwickelt hat, stellt ebenfalls einen Straftatbestand dar.
Für die Meldung solcher Verstöße ist die Stadtverwaltung nicht der richtige Ansprechpartner. Es wird gebeten, sich in diesen Fällen direkt an die Polizei zu wenden. (sb)