In einer gemeinsamen Aktion führten die Stadtpolizeien Kelsterbach und Raunheim zusammen mit dem Verwaltungsbehördenbezirk „Überwachung des Gaststättenrechts“ am vergangenen Mittwoch umfangreiche Kontrollen in Gaststätten und Kioskbetrieben durch. Insgesamt wurden neun Gaststätten und zwei Kioske überprüft.
Im Rahmen der Kontrollen stellten die Einsatzkräfte in einer Kelsterbacher Gaststätte erhebliche Verstöße gegen das Gaststättenrecht fest. Aufgrund einer fehlenden Schankerlaubnis wurden 154 Gebinde alkoholischer Getränke sichergestellt, zudem zwei Geldspielgeräte versiegelt.
In einem weiteren Fall wurde in ebenfalls in einer Kelsterbacher Gaststätte ein Sportwettenterminal festgestellt, das bereits zuvor von der Landespolizei mit Siegelmarken versehen worden war. Da das Vermitteln von Sportwetten in Gaststätten unzulässig ist, hatte die Polizei das Gerät versiegelt. Der Betreiber entfernte diese jedoch eigenmächtig und nahm das Gerät erneut in Betrieb. Das Terminal wurde daraufhin sichergestellt, gegen den Betreiber werden entsprechende Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren eingeleitet. Bei den restlichen Gaststätten und Kiosken gab es keine Beanstandungen.
Die beteiligten Behörden betonen, dass die regelmäßigen Kontrollen dem Schutz der Gäste, der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sowie der Sicherung eines fairen Gewerbebetriebs dienen. Verstöße gegen das Gaststättenrecht oder gegen bestehende Verbote werden konsequent verfolgt.