Titel Logo
Kelsterbach aktuell
Ausgabe 47/2025
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Kelsterbach
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung

Zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz

Die Stadtverwaltung Kelsterbach weist darauf hin, dass die Bürgerinnen und Bürger nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit haben, gegen einzelne regelmäßig oder auf Anfrage durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde Widerspruch einzulegen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.

Es gibt folgende Widerspruchsmöglichkeiten:

  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen
    Der Datenübermittlung kann gem. § 50 Abs. 5 BMG i.V.m. § 50 Abs. 1 BMG widersprochen werden.
  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
    Der Datenübermittlung kann gem. § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 2 BMG widersprochen werden.
  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
    Der Datenübermittlung kann gem. § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 3 BMG widersprochen werden.
  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören.
    Der Datenübermittlung kann gem. § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG i.V.m. § 42 Abs. 2 BMG widersprochen werden.
  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
    Damit das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr über den freiwilligen Wehrdienst informieren kann, übermitteln die Meldebehörden jedes Jahr den Familiennamen, Vornamen und die aktuelle Adresse von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr 18 Jahre alt werden.
    Dieser Auskunft kann gem. § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG i.V.m. § 58 c Abs. 1 Satz 1 Soldatengesetz widersprochen werden.

Die Eintragung dieser Übermittlungssperren können Sie entweder per Onlineantrag über unsere Homepage www.kelsterbach.de, Rathaus und Bürgerservice, Dienstleistungen, oder durch persönliches Erscheinen unter Vorlage Ihres Ausweisdokumentes zu den Sprechzeiten des Bürgerbüros, offene Sprechstunde ( ohne Termin ) montags zwischen 8 und 11.45 Uhr, dienstags zwischen 8 und 11.45 Uhr sowie 14 bis 15.45 Uhr, mit Termin mittwochs 7 bis 12 Uhr, donnerstags 13 bis 18 Uhr, freitags 8 bis 13 Uhr, vornehmen.

Magistrat der Stadt Kelsterbach
i.A. Mathes, Oberinspektorin