Kelsterbacher Bürgerinnen und Bürger, die bei den kommenden Kommunalwahlen, die am Sonntag, 15. März, stattfinden, ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, können ab Montag, 2. Februar, den zugehörigen Antrag online einreichen. Voraussetzung hierfür ist, dass sie wahlberechtigt und in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Auf der städtischen Homepage ist eine Verlinkung zum Online-Briefwahlantrag zu finden. Es ist bis einschließlich Dienstag, 10. März, möglich, die Briefwahl online zu beantragen. Ab Anfang Februar werden den Antragstellern die Briefwahlunterlagen per Post zugesandt.
Wegen der Postlaufzeit soll der zugeklebte rosafarbene Wahlbriefumschlag spätestens drei Werktage vor der Wahl in einen Briefkasten der Deutschen Post geworfen werden. Der Wahlbriefumschlag ist bereits frankiert, sodass keine Portokosten anfallen. Alternativ kann man den Wahlbriefumschlag auch in den Briefkasten am Rathaus einwerfen.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Briefwahl persönlich im Bürgerbüro zu beantragen. Dazu sollte ein gültiges Ausweisdokument und die Wahlbenachrichtigung mitgebracht werden. Es ist auch möglich, direkt im Bürgerbüro per Briefwahl zu wählen.
Die Sprechzeiten des Bürgerbüros sind montags 8 Uhr bis 12 Uhr, dienstags 8 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 16 Uhr, mittwochs 7 Uhr bis 12 Uhr, donnerstags 13 Uhr bis 18 Uhr, freitags 8 Uhr bis 13 Uhr sowie am Samstag, 7. Februar, und am Samstag, 7. März, 10 Uhr bis 12 Uhr. Zur Beantragung der Briefwahl ist es nicht erforderlich, vorab einen Besuchstermin im Bürgerbüro zu vereinbaren. (wö)