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Kelsterbach aktuell
Ausgabe 50/2025
Seite 2
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Illegales Glücksspiel mit Automaten online melden

Wer Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen will, benötigt dazu eine Erlaubnis. Jeder Aufstellort muss von der zuständigen Behörde einzeln genehmigt werden. Geldspielgeräte dürfen erst aufgestellt werden, wenn alle erforderlichen Erlaubnisse vorliegen. Ohne Erlaubnis aufgestellte Geldspielgeräte sind illegal.

Hinweise darauf, dass ein Geldspielgerät illegal ist, können beispielsweise sein, dass das Gerät versteckt aufgestellt ist, zum Beispiel in einem Hinterzimmer, und nur bestimmte Personen Zugang zu dem Automaten haben, dass keine Genehmigung sichtbar ist, dass Geld nur durch Personal bar ausgezahlt wird, dass Minderjährige an dem Apparat spielen oder dass Manipulationen an dem Gerät erkennbar sind.

Wer den Verdacht hegt, dass jemand illegales Glücksspiel mit Spielautomaten anbietet, möge dies dem Verwaltungsbehördenbezirk "Überwachung von Gaststättenrecht" melden, dem auch die Stadt Kelsterbach angehört. Den entsprechenden Onlinedienst „Illegales Glücksspiel melden“ findet man auf der städtischen Website unter „Rathaus & Bürgerservice > Dienstleistungen“. Die Hinweise werden vertraulich und sicher direkt an die zuständige Behörde übermittelt.

Der Verwaltungsbehördenbezirk wurde 2023 als interkommunale Kooperation gegründet und umfasst die Städte und Gemeinden Biebesheim am Rhein, Bischofsheim, Ginsheim-Gustavsburg, Kelsterbach, Nauheim, Raunheim, Riedstadt und Stockstadt am Rhein. (wö)