Die Stadt Kelsterbach lässt derzeit durch die Unternehmen NH-ProjektStadt (Integrierte Stadtentwicklung) und BCC ENERGIE einen Wärmeplan erarbeiten. Grundlage dafür ist das Wärmeplanungsgesetz des Bundes. Die Kommunale Wärmeplanung verpflichtet Kommunen, eine strategische Planung für eine vorausschauende und klimafreundliche Wärmeversorgung zu erstellen. Der kommunale Wärmeplan zeigt auf, wie die Wärmewende in Kelsterbach langfristig gestaltet werden kann. Er entfaltet jedoch keine unmittelbaren Verpflichtungen oder Rechte für Bürgerinnen und Bürger. Zentrale Inhalte des Plans sind die Bedarfs- und Potenzialanalyse, die Ausweisung von Eignungsgebieten und das zugehörige Zielszenario.
Die Bedarfs- und Potenzialanalyse sowie ein Entwurf der Eignungsgebiete liegen vom 18. Dezember 2025 bis zum 3. Februar 2026 im Rathaus der Stadt Kelsterbach, Infopoint / Bürgerbüro, Mörfelder Straße 33, zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Öffnungszeiten sind montags 8 Uhr bis 12 Uhr, dienstags 8 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 16 Uhr, mittwochs 7 Uhr bis 12 Uhr, donnerstags 13 Uhr bis 18 Uhr, freitags 8 Uhr bis 13 Uhr. Außerdem hat das Bürgerbüro am Samstag, 3. Januar, von 10 Uhr bis 12 Uhr geöffnet.
Zusätzlich kann der Wärmeplan auf der städtischen Homepage unter https://kelsterbach.de im Bereich „Stadt & Region” > „Klimaschutz” > „Kommunale Wärmeplanung” eingesehen werden.
Die Stadt Kelsterbach lädt alle Bürgerinnen und Bürger ein, sich aktiv einzubringen. Für Rückfragen stehen der Klimaschutzbeauftragte der Stadt Kelsterbach, Maximilian Barth, sowie Projektingenieur Heiko Langelotz, Team Wirtschaft & Nachhaltigkeit, zur Verfügung. Beide sind per E-Mail an nachhaltigkeit@kelsterbach.de erreichbar.
Das Gesamtkonzept der Wärmeplanung wird in der erste Hälfte des Jahres 2026 ausgelegt.