(Darstellung unmaßstäblich)
(Darstellung unmaßstäblich)
Hiermit wird bekannt gemacht, dass die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kelsterbach in ihrer Sitzung am 12.07.2021 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1/2021 „Freizeitgärten – Friedhofstraße“ beschlossen hat. In ihrer Sitzung am 12.12.2022 beschloss die Stadtverordnetenversammlung alsdann, den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes zu erweitern. Der Aufstellungsbeschluss, wie auch der Beschluss über die Erweiterung des Gelungsbereiches / Änderung des Aufstellungsbeschlusses, wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich bekannt gemacht.
Ziel der Planung ist die Vorbereitung einer geordneten Erschließung und Entwicklung des Plangebietes und der planungsrechtlichen Sicherung einer zweckgemäßen Nutzung als Erholungs- und Freizeitgärten. Die Schaffung von zusätzlichen Erholungs- und Freizeitgärten im nördlichen Stadtgebiet von Kelsterbach soll zur Deckung der bestehenden Nachfrage nach entsprechenden Gartengrundstücken beitragen. Zudem soll im Rahmen des Bebauungsplans die westlich der geplanten Gartenanlage gelegenen Grundstücke zwischen Friedhofstraße und Nordendstraße planungsrechtlich überplant werden, um bestehende Nutzungen (Wohnen, Steinmetzbetrieb) planungsrechtlich zu sichern und eine geordnete Nachverdichtung der Flächen zu ermöglichen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt südlich des Friedhofs der Stadt Kelsterbach sowie östlich der bestehenden Wohnbebauung der Friedhofstraße/Nordendstraße. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 5,3 ha (gemäß Beschlussfassung vom 12.12.2022). Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ergibt sich aus der Anlage 2.
Des Weiteren hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kelsterbach in ihrer Sitzung vom 12.12.2022 den vorgelegten Vorentwurf des Bebauungsplanes anerkannt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Vorentwurf des Bebauungsplans ist nach § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen. Durch diese Beteiligung wird die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet und ihr wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die Unterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Begründung sowie Übersichtslageplan, sind in der Zeit
von Montag, den 02.01.2023, bis einschließlich Freitag, den 03.02.2023,
vormittags: Montag bis Mittwoch und Freitag: 8 Uhr – 12 Uhr
nachmittags: Dienstag: 14 Uhr – 16 Uhr, Donnerstag: 14 Uhr – 18 Uhr
beim Magistrat der Stadt Kelsterbach, Mörfelder Straße 33, Altbau, Zimmer 313, 65451 Kelsterbach zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Wichtiger Hinweis:
Vor dem Hintergrund der aktuellen Infektionslage hat die Stadt Kelsterbach eine ganze Reihe von Vorkehrungen getroffen, um die Ansteckungsrisiken so gering wie möglich zu halten. Der Erstkontakt muss grundsätzlich telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Hierfür gehen Sie bitte wie folgt vor:
Der Vorentwurf des Bebauungsplans und die zugehörigen Unterlagen werden im oben genannten Zeitraum auch zusätzlich auf die Internetseite der Stadt Kelsterbach unter
https://www.kelsterbach.de/rathaus/oeffentliche-auslegungen-bekanntmachungen/
eingestellt und somit öffentlich für jedermann einsehbar.
Eine Erörterung der offengelegten Vorentwurfsunterlagen kann nach Vereinbarung während der oben genannten Tage / Stunden oder nach Terminvereinbarung ebenfalls über Telefon erfolgen.
Weitere Hinweise:
Anlage 1:
Lageplan: Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1/2021 „Freizeitgärten – Friedhofstraße“ gemäß Aufstellungsbeschluss vom 12.07.2021
Anlage 2:
Lageplan: Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1/2021 „Freizeitgärten – Friedhofstraße“ gemäß Beschlussfassung vom 12.12.2022 (aktuell)