Titel Logo
Kelsterbach aktuell
Ausgabe 51/2022
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Kelsterbach
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bauleitplanung der Stadt Kelsterbach, Kreis Groß-Gerau;

hier: Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2/2022 „Sportpark“ in Flur 1 und Flur 2 der Gemarkung Kelsterbach;

1. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Hiermit wird bekannt gemacht, dass die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kelsterbach in ihrer Sitzung am 12.12.2022 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2/2022 „Sportpark“ beschlossen hat. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich bekannt gemacht.

Ziele der Planung sind im Wesentlichen die Erweiterung und Modernisierung der bestehenden Sportanlage, die Deckung der Nachfrage nach Sportinfrastruktur, die Ordnung der Stellplatzsituation sowie die Berücksichtigung der bestehenden Freileitung bei der Bebauung des Grundstücks.

Das Plangebiet befindet sich am nordöstlichen Stadtrand von Kelsterbach auf dem bestehenden Sportparkgelände der Stadt Kelsterbach. Östlich wird das Plangebiet durch die Bundesstraße 40 begrenzt sowie nördlich angrenzend durch die Kelsterbacher Terrasse. Im Westen wird das Plangebiet durch den vorhandenen Siedlungsbestand (Wohnbebauung) zwischen den Straßen „Zum Sportfeld“ und „Kirschenallee“ sowie durch den Verlauf der „Kirschenallee“ begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 11,5 ha. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ergibt sich aus der Anlage 1.

Des Weiteren hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kelsterbach in ihrer Sitzung vom 12.12.2022 den vorgelegten Vorentwurf des Bebauungsplanes anerkannt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Vorentwurf des Bebauungsplans ist nach § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen. Durch diese Beteiligung wird die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet und ihr wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die Unterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Begründung sowie Übersichtslageplan, sind in der Zeit

von Montag, den 02.01.2023, bis einschließlich Freitag, den 03.02.2023,

vormittags: Montag bis Mittwoch und Freitag: 8 Uhr – 12 Uhr

nachmittags: Dienstag: 14 Uhr – 16 Uhr, Donnerstag: 14 Uhr – 18 Uhr

beim Magistrat der Stadt Kelsterbach, Mörfelder Straße 33, Altbau, Zimmer 313, 65451 Kelsterbach zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Wichtiger Hinweis:

Vor dem Hintergrund der aktuellen Infektionslage hat die Stadt Kelsterbach eine ganze Reihe von Vorkehrungen getroffen, um die Ansteckungsrisiken so gering wie möglich zu halten. Der Erstkontakt muss grundsätzlich telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Hierfür gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Vereinbaren Sie mit dem Ressort 4 – Bauen, Planen, Umwelt der Stadt Kelsterbach telefonisch oder per Mail einen individuellen Termin zur Einsicht den Bebauungsplanunterlagen. Telefonische Terminvereinbarungen: 06107 773-251 oder 0160 99204649, E-Mail: bauamt@kelsterbach.de
  • Zu Ihrem persönlichen Schutz empfehlen wir Ihnen eine Mund-Nasen-Bedeckung (FFP2-Maske, Medizinische Maske) zu tragen; nutzen Sie die im Eingangsbereich aufgestellten Spender zur Händedesinfektion und beachten die aufgestellten Hinweise und Markierungen für den Mindestabstand von 1,5 Meter.
  • Der zuständige Sachbearbeiter wird Sie zum vereinbarten Termin persönlich im Eingangsbereich des Rathauses abholen.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans und die zugehörigen Unterlagen werden im oben genannten Zeitraum auch zusätzlich auf die Internetseite der Stadt Kelsterbach unter

https://www.kelsterbach.de/rathaus/oeffentliche-auslegungen-bekanntmachungen/

eingestellt und somit öffentlich für jedermann einsehbar.

Eine Erörterung der offengelegten Vorentwurfsunterlagen kann nach Vereinbarung während der oben genannten Tage / Stunden oder nach Terminvereinbarung ebenfalls über Telefon erfolgen.

Weitere Hinweise:

  • Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB mündlich zur Niederschrift abgegeben werden; Stellungnahmen können ebenso schriftlich an den Magistrat der Stadt Kelsterbach und elektronisch per E-Mail an bauamt@kelsterbach.de vorgebracht werden.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. ausdrücklich zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.
  • Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die zum Bebauungsplanverfahren abgegebenen Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung beraten werden und somit ggf. personenbezogene Daten, soweit diese für das Bebauungsplanverfahren erforderlich sind, der Stadtverordnetenversammlung und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
Der Magistrat der Stadt Kelsterbach
i.A.
(Anthes, Dipl.-Ing.)
stellv. Bauamtsleiter

Anlage 1:

Lageplan: Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 2/2022 „Sportpark“

(Darstellung unmaßstäblich)