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Kelsterbach aktuell
Ausgabe 51/2023
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Kelsterbach
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Auslegung Jahresabschluss 2020

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kelsterbach hat in ihrer Sitzung am 11.12.2023 die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebes Stadtwerke Kelsterbach gemäß § 27 Abs. 3 EigBGes Hessen beschlossen.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 des Eigenbetriebes Stadtwerke Kelsterbach wird wie folgt festgestellt.

  1. Bilanz zum 01.01.2020 6.235.385,05 €
  2. Bilanz zum 31.12.2020 6.756.457,04 €
  3. Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2020
    In den Erträgen 1.722.554,35 €
    In den Aufwendungen 1.675.028,76 €
    Jahresgewinn 47.525,24 €
  4. Es wurde ein Jahresgewinn 2020 von 47.525,24 € erwirtschaftet.
    Der im Jahr 2020 erwirtschaftete Jahresgewinn wird der Rücklage zugeführt.
  5. Der Betriebsleitung wird gemäß dem Bericht der Wirtschaftsprüfer Entlastung erteilt.

Der Bestätigungsvermerk der Prüfungsgesellschaft wurde am 14.07.2023 erteilt und lautet wie folgt:

An den Eigenbetrieb Stadtwerke Kelsterbach

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetriebes Stadtwerke Kelsterbach – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Eigenbetriebes Stadtwerke Kelsterbach für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2020 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und
  • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften des § 26 HesEigBGes i. V. m. § 289 HGB und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat.

Der Prüfungsbericht einschließlich Lagebericht liegt gemäß § 27 Abs. 3 EigBGes Hessen in der Zeit von Freitag, 22. Dezember 2023, bis Freitag, 29. Dezember 2023, zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten im Rathaus (Altbau) am Infopoint aus. Außerhalb der der Öffnungszeiten kann der Jahresabschluss in der Polizeistation Kelsterbach eingesehen werden. Ebenfalls wird dieser auf der städtischen Homepage (www.kelsterbach.de) in dem o. g. Zeitraum veröffentlicht.

Kelsterbach, 12.12.2023
Theobald
Oberamtsrat
kfm. Betriebsleiter