Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kelsterbach hat in ihrer Sitzung am 11.12.2023 die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebes Stadtwerke Kelsterbach gemäß § 27 Abs. 3 EigBGes Hessen beschlossen.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 des Eigenbetriebes Stadtwerke Kelsterbach wird wie folgt festgestellt.
Der Bestätigungsvermerk der Prüfungsgesellschaft wurde am 14.07.2023 erteilt und lautet wie folgt:
An den Eigenbetrieb Stadtwerke Kelsterbach
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetriebes Stadtwerke Kelsterbach – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Eigenbetriebes Stadtwerke Kelsterbach für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat.
Der Prüfungsbericht einschließlich Lagebericht liegt gemäß § 27 Abs. 3 EigBGes Hessen in der Zeit von Freitag, 22. Dezember 2023, bis Freitag, 29. Dezember 2023, zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten im Rathaus (Altbau) am Infopoint aus. Außerhalb der der Öffnungszeiten kann der Jahresabschluss in der Polizeistation Kelsterbach eingesehen werden. Ebenfalls wird dieser auf der städtischen Homepage (www.kelsterbach.de) in dem o. g. Zeitraum veröffentlicht.