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Kelsterbach aktuell
Ausgabe 51/2024
Seite 1
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Silvesterfeuerwerk nur im bebauten Stadtgebiet erlaubt

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) bereitet den Verantwortlichen im Kreis Groß-Gerau und den Nachbarkreisen noch immer große Sorgen. Um die Ausbreitung der für Schweine tödlichen Seuche so gut als möglich zu einzuschränken, gelten weiterhin zahlreiche Maßnahmen, die in einer aktualisierten Allgemeinverfügung dargelegt wurden. Darin geregelt ist auch das Abbrennen von Feuerwerk und Böllern in der Silvesternacht. In der Sperrzone II, zu der auch Kelsterbach gehört, ist dies generell erlaubt, allerdings nur im bebauten Stadtgebiet. Außerhalb bebauter Ortslagen sind die Verwendung von Feuerwerkskörpern sowie Böllerschüsse untersagt. Dadurch werden Wildtiere, wie Wildschweine, nicht aufgeschreckt und das Risiko der weiteren Virusverschleppung wird minimiert. (sb, Bild Gerd Altmann auf Pixabay)