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Kelsterbach aktuell
Ausgabe 51/2025
Seite 3
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Zuschüsse für die Förderung der Vereins- und Jugendarbeit beschlossen

Die Kelsterbacher Stadtverordnetenversammlung hat auf ihrer letzten Sitzung des Jahres 2025 beschlossen, die städtischen Vereine, Organisationen, Verbände, Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften für das Jahr 2025 mit insgesamt rund 54.800 Euro zu bezuschussen. Grundlage für die Förderung sind die Vereinszuschussrichtlinien der Stadt Kelsterbach, die sich überwiegend an den Aktivitäten der örtlichen Vereine orientieren. Die Vereinsarbeit wird individuell gefördert, dafür müssen mehrere Grundvoraussetzungen erfüllt sein.

Um Zuschüsse zu erhalten, müssen berechtigte Vereine entsprechende Anträge stellen. Das haben wie im Vorjahr 43 Vereine getan, was einem Anteil von 58,11 Prozent der zuschussberechtigten Vereine entspricht. Von der Gesamtsumme des Zuschussgeldes entfallen rund 43.000 Euro auf Sportvereine, 11.700 Euro auf kulturelle Vereine.

Im Vergleich zum Vorjahr ist die Fördersumme um rund 14.000 Euro gesunken.

Während die Paddlergilde und der Marokkanisch-Islamische Kulturverein in diesem Jahr auf eine Beantragung verzichtet haben, ist der Bowlingverein 22 Kelsterbach neu hinzugekommen. Auch die Petrusgemeinde hat 2025 einen Zuschussantrag eingereicht, was seit 2022 nicht mehr der Fall war. Mitgliederstärkste Vereine sind weiterhin die DLRG (1.637 Mitglieder), der Turn- und Sportverein (1.567) sowie der Freizeit-Sport-Club (1.231).

Der Antrag auf Gewährung der Zuschüsse wurde von der Stadtverordnetenversammlung einstimmig angenommen. (sb)