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Kelsterbach aktuell
Ausgabe 6/2023
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Kelsterbach
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Mitteilung zu fälligen Steuern und Abgaben

Hiermit werden alle Steuerpflichtigen auf die am 15. Februar 2023 fälligen Steuern und Abgaben hingewiesen. Es sind zu entrichten:

1.

Grundsteuer

erste Rate 2023

2.

Müllabfuhrgebühren

erste Rate 2023

3.

Wassergeld-Abschlagszahlung

erste Rate 2023

4.

Kanalgebühren-Abschlagszahlung

erste Rate 2023

5.

Gewerbesteuer

erste Rate 2023

6.

Hundesteuer

erste Rate 2023

7.

Zweitwohnungssteuer

erste Rate 2023

Zur Einhaltung des Fälligkeitstermins achten Sie bitte auf die rechtzeitige Überweisung der angeforderten Beträge. Bei allen Zahlungen auf unsere Bankkonten vermerken Sie bitte Ihr vollständiges Kassenzeichen.

Nur so ist gewährleistet, das Ihre Zahlung richtig verbucht wird und Sie nicht unberechtigt gemahnt werden.

Die Verantwortung für pünktliche Zahlung und die korrekte Verbuchung übernehmen wir für Sie, wenn Sie sich dem Lastschrifteinzugsverfahren bedienen.

Gerne beraten wir Sie unter Tel.:

Herr Rossel:

06107 773-433

Herr Bauer:

06107 773-289

Frau Hardt-Ehser:

06107 773-287

Bei Zahlungspflichtigen, die der Stadtkasse eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden die fälligen Beträge vom angegebenen Konto abgebucht.

Für Steuerschuldnerinnen und -schuldner, die für das Kalenderjahr 2023 keinen Steuerbescheid erhalten haben, gilt weiterhin der zuletzt erstellte Steuerbescheid.

Kelsterbach, den 2. Februar 2023
Der Magistrat der Stadt Kelsterbach - Stadtkasse -
Rossel
Kassenverwalter