Hiermit werden alle Steuerpflichtigen auf die am 15. Februar 2023 fälligen Steuern und Abgaben hingewiesen. Es sind zu entrichten:
| 1. | Grundsteuer | erste Rate 2023 |
| 2. | Müllabfuhrgebühren | erste Rate 2023 |
| 3. | Wassergeld-Abschlagszahlung | erste Rate 2023 |
| 4. | Kanalgebühren-Abschlagszahlung | erste Rate 2023 |
| 5. | Gewerbesteuer | erste Rate 2023 |
| 6. | Hundesteuer | erste Rate 2023 |
| 7. | Zweitwohnungssteuer | erste Rate 2023 |
Zur Einhaltung des Fälligkeitstermins achten Sie bitte auf die rechtzeitige Überweisung der angeforderten Beträge. Bei allen Zahlungen auf unsere Bankkonten vermerken Sie bitte Ihr vollständiges Kassenzeichen.
Nur so ist gewährleistet, das Ihre Zahlung richtig verbucht wird und Sie nicht unberechtigt gemahnt werden.
Die Verantwortung für pünktliche Zahlung und die korrekte Verbuchung übernehmen wir für Sie, wenn Sie sich dem Lastschrifteinzugsverfahren bedienen.
Gerne beraten wir Sie unter Tel.:
| Herr Rossel: | 06107 773-433 |
| Herr Bauer: | 06107 773-289 |
| Frau Hardt-Ehser: | 06107 773-287 |
Bei Zahlungspflichtigen, die der Stadtkasse eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden die fälligen Beträge vom angegebenen Konto abgebucht.
Für Steuerschuldnerinnen und -schuldner, die für das Kalenderjahr 2023 keinen Steuerbescheid erhalten haben, gilt weiterhin der zuletzt erstellte Steuerbescheid.