Hinweis: Diese Bekanntmachung erfolgt im Auftrag der TenneT TSO GmbH, Herriot's 1 / Herriotstraße 1, 60528 Frankfurt.
Der Bedarf an elektrischer Energie im Rhein-Main-Gebiet wächst, deswegen muss das Stromnetz auf Höchstspannungsebene ausgebaut werden. In den kommenden Jahren werden nahezu alle bestehenden TenneT-Leitungen verstärkt und zusätzliche errichtet. Auch die Netzverknüpfungspunkte werden erweitert und es werden einige hinzu kommen müssen. Das Ziel ist, über bestehende und neue Umspannwerke (UWs) mehr elektrische Energie aus dem 380-kV-Höchstspannungsnetz in das 110-kV-Hochspannungsnetz zu übertragen. Nur so kann die Region zukunftssicher mit elektrischer Energie versorgt werden.
Hierzu ist auch eine 2-systemige 380-kV-Höchstspannungsverbindung zwischen dem ersatzneuzubauenden UW Griesheim (in unmittelbarer Nachbarschaft zum bestehenden UW Frankfurt Südwest) und dem UW Schwanheim der Fa. Amprion erforderlich. TenneT plant, für diese Leitung Ende 2026 die Antragsunterlagen für das gesetzlich vorgeschriebene Planfeststellungsverfahren einzureichen. Als Grundlage für die Planung und um später einen zügigen Bauverlauf zu gewährleisten, werden notwendige Vorarbeiten durchgeführt. Hierzu gehören die Kartierungsarbeiten.
Da Leitungsbauvorhaben Auswirkungen auf Natur und Landschaft haben können, müssen die Lebensräume der vorkommenden Pflanzen- und Tierarten im von dem Vorhaben möglicherweise betroffenen Planungsraum erfasst werden. Die Erfassung der vorkommenden Tier- und Pflanzenarten erfolgt i.d.R. mittels Begehung der Flächen zur Sichtung und Verhörung. Zeitraum sowie Art und Umfang dieser faunistischen und floristischen Kartierungen ergeben sich aus den jeweiligen artspezifischen Erfassungserfordernissen.
Kartierungsarbeiten und beauftragte Firmen
Die Arbeiten erfolgen im Auftrag der TenneT TSO GmbH und werden durch die Firma PGNU umgesetzt. Die PGNU kann sich durch ein entsprechendes Schreiben ausweisen.
Die Arbeiten werden ausgehend vom Bestands-UW der TenneT in den Frankfurter Stadtteilen Griesheim, Niederrad, Goldstein und Schwanheim und der Stadt Kelsterbach durchgeführt. Der Planungsraum ist auf der beigefügten Abbildung dargestellt. Die genaue Betroffenheit ist aus der Flurstücksliste ersichtlich, die Sie unter https://kelsterbach.de/Rathaus-Bürgerservice/Amtliche-Bekanntmachungen einsehen können. Auf Anfrage können Sie diese auch bei der Ansprechpartnerin der TenneT, Alena Richter, erhalten. Außerdem kann die Flurstücksliste auf Nachfrage bei der Stadt Kelsterbach, Team 3.1 Liegenschaftsamt, Telefon 06107 773-286, E-Mail liegenschaftsamt@kelsterbach.de, Rathaus-Altbau, Raum 205, eingesehen werden.
Für die Erfassungsarbeiten werden geschulte Fachkräfte Wege befahren und einzelne Flächen betreten. Für die Kartierung einzelner Arten ist unter Umständen das Ausbringen von Untersuchungsmaterial, z.B. Netze und Horchboxen zur Erfassung von Fledermäusen, erforderlich. Diese werden nach Abschluss der Arbeiten wieder rückstandsfrei entfernt. Die notwendigen Begehungen werden entsprechend des zu erwartenden Auftretens einzelner Arten sowohl in den vegetationsarmen Monaten als auch während der Vegetationszeit durchgeführt.
Neben einer situativ notwendigen Betretung einzelner Flurstücke kann auch eine Fotodokumentation erforderlich sein.
Alle Arbeiten erfolgen mit größtmöglicher Rücksicht, sodass im Regelfall keine Schäden oder Einschränkungen verursacht werden sollten. Sollte es dennoch zu Flurschäden kommen, werden diese durch TenneT beseitigt bzw. in voller Höhe entschädigt.
Zeitraum der Kartierungsarbeiten
Die Kartierungsarbeiten werden in Abhängigkeit von den Witterungsbedingungen und der Vegetationsentwicklung in der Regel im Zeitraum zwischen dem 15. Februar 2025 bis Ende November 2025 zwischen 7:00 und 19:00 Uhr stattfinden. Witterungsbedingt sind Verschiebungen möglich. Für einzelne Artengruppen z. B. Brutvögel und Fledermäuse werden artbedingt zudem Arbeiten auch in den frühen Morgenstunden und während der Nacht erforderlich sein. Die Dauer der Arbeiten auf den einzelnen Flurstücken beträgt jedoch jeweils nur wenige Stunden.
Gesetzliche Grundlage
Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Mit einer ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 Satz 1 EnWG mitgeteilt. Der betroffene Planungsraum kann aus der beigefügten Karte entnommen werden.
Für Ihr Verständnis danken wir im Voraus.
Ansprechpartner für Ihre Fragen
Für Fragen und Mitteilungen sind wir gern für Sie da. Bitte wenden Sie sich dafür an unsere Referentin für Projektkommunikation und Bürgerbeteiligung:
Alena Richter
Tel.: +49 921 507407154
E-Mail: alena.richter@tennet.eu
Bei Rückfragen stehen Ihnen auch die von uns beauftragten Unternehmen zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner sind:
PGNU Planungsgesellschaft Natur & Umwelt mbH | Thorben Knapp
069-95296429
knapp@pgnu.de
Näheres zu dem Projekt finden Sie unter:
www.tennet.eu/de/projekte/mainnetzausbau-frankfurt-und-rhein-main
Art und Umfang der Kartierungsarbeiten
Die nachfolgend genannten Kartierungen können jeweils in zeitlichem Abstand zueinander stattfinden. Es ist daher möglich, dass auf einzelnen Flurstücken im Planungsraum nur ein Teil dieser Kartierungen durchgeführt werden oder dass die Grundstücke nicht betreten werden müssen.
Biotoptypenkartierung
Die Biotopkartierung wird durch Begehungen und flächendeckende Inaugenscheinnahme des Planungsraums durchgeführt.
Horst- und Höhlenbaumkartierung
Zur Erfassung von Horst- und Höhlenbäumen werden die Waldbereiche des Planungsraums flächendeckend begangen.
Ausbringen von Gartenschläfer-Neströhren
Das Ausbringen von Neströhren erfolgt in Wäldern und Gehölzen, um gegebenenfalls den Nachweis eines Vorkommens des Gartenschläfers zu erbringen. Dabei werden die in Frage kommenden Flächen zu Fuß begangen, um möglichst geschützte und störungsarme Standorte zu finden. Dort werden kleine Röhren in Büschen und Bäumen befestigt, in denen die Gartenschläfer ihre Nester bauen können.
Horchboxen, nächtliche Transektbegehung und Netzfänge (Fledermäuse)
Zur Erfassung von Fledermäusen werden in geeigneten Lebensräumen sogenannte Horchboxen aufgestellt, die automatisch Ultraschalllaute von Fledermäusen aufzeichnen. Hierdurch können die unterschiedlichen Fledermausarten bestimmt werden. Ebenfalls zum Nachweis von Fledermausarten werden nächtliche Transektbegehungen durchgeführt.
Die Bereiche werden in der Regel entlang von Wegen nachts begangen. Dabei werden Fledermausrufe mit einem Fledermausdetektor aufgezeichnet. In einem weiteren Schritt werden zudem auf Flächen nächtliche Netzfänge durchgeführt. Hierzu werden nachts Netze aufgespannt und überwacht und anschließend umgehend wieder abgebaut. Dies kann an mehreren Tagen (auch nicht aufeinanderfolgend) erfolgen.
Amphibien und Reptilien
Für die Kartierung der Amphibien und Reptilien werden, neben der Erfassung und Bestimmung durch Sichtbeobachtungen und Laichplatzkartierungen (bei Amphibien), künstliche Verstecke (rechteckige gewellte Plastik-Bretter mit ca. 0,5 m² Größe) verwendet.
Brutvögel, xylobionte Käfer und sonstige Insekten
Die Kartierungen der Brutvögel und der Käfer erfolgt lediglich durch Begehungen. Ein Ausbringen von Kartierhilfen ist hierbei nicht nötig. Für die Erfassung sonstiger Insekten werden die Probeflächen mit einem Insektenkescher begangen, um die Bestimmung im Gelände durchzuführen.
Biber
Im Bereich des Mains erfolgt die Erfassung des Bibers lediglich durch Begehungen und Sichtbeobachtungen. Ein Ausbringen von Kartierhilfen ist hierbei nicht nötig.
Planungsraum Erfassungsarbeiten