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Kelsterbach aktuell
Ausgabe 6/2025
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Kelsterbach
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Mitteilung zu fälligen Steuern und Abgaben

Hiermit werden alle Steuerpflichtigen auf die am 15. Februar 2025 fälligen Steuern und Abgaben hingewiesen. Es sind zu entrichten:

  1. Grundsteuer erste Rate 2025
  2. Müllabfuhrgebühren erste Rate 2025
  3. Wassergeld-Abschlagszahlung erste Rate 2025
  4. Kanalgebühren-Abschlagszahlung erste Rate 2025
  5. Gewerbesteuer erste Rate 2025
  6. Hundesteuer erste Rate 2025
  7. Zweitwohnungssteuer erste Rate 2025

Zur Einhaltung des Fälligkeitstermins achten Sie bitte auf die rechtzeitige Überweisung der angeforderten Beträge. Bei allen Zahlungen auf unsere Bankkonten vermerken Sie bitte Ihr vollständiges Kassenzeichen.

Nur so ist gewährleistet, das Ihre Zahlung richtig verbucht wird und Sie nicht unberechtigt gemahnt werden.

Die Verantwortung für pünktliche Zahlung und die korrekte Verbuchung übernehmen wir für Sie, wenn Sie sich dem Lastschrifteinzugsverfahren bedienen. Gerne beraten wir Sie unter Tel.:

Herr Rossel: 06107 773-433

Herr Bauer: 06107 773-289

Frau Hardt-Ehser: 06107 773-287

Frau Majewska: 06107 773-288

Bei Zahlungspflichtigen, die der Stadtkasse eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden die fälligen Beträge vom angegebenen Konto abgebucht.

Für Steuerschuldnerinnen und -schuldner, die für das Kalenderjahr 2025 keinen Steuerbescheid erhalten haben, gilt weiterhin der zuletzt erstellte Steuerbescheid.

Kelsterbach, den 03. Februar 2025
Der Magistrat der Stadt Kelsterbach - Stadtkasse -
Rossel
Kassenverwalter