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Kelsterbach aktuell
Ausgabe 6/2026
Aus der Arbeit der Polizei
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Polizei kontrolliert verstärkt während der Fastnacht

Die Polizei kündigt an, während der Fastnachtszeit, die ihren Höhepunkt von Donnerstag, 12. Februar, bis Dienstag, 17. Februar, hat und am Aschermittwoch, 18. Februar, endet, verstärkt den Straßenverkehr zu kontrollieren. Damit alle sicher durch die närrische Zeit kommen, rät die Polizei, wie sonst auch: Wer fährt, trinkt nicht - wer trinkt, fährt nicht!

Bereits ab 0,3 Promille können sich Fahrerinnen und Fahrer strafbar machen, wenn sie zum Beispiel einen Unfall verursachen oder alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigen. Auch wer stark alkoholisiert auf dem Fahrrad oder Pedelec erwischt wird, kann seine Fahrerlaubnis verlieren. Daher rät die Polizei allen Feiernden, den Heimweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder einem Taxi frühzeitig zu planen. Es soll niemals alkoholisiert Auto gefahren werden, auch nicht als Passagier eines betrunkenen Fahrers. Stattdessen soll eine Fahrerin oder ein Fahrer aus dem Freundeskreis bestimmt werden, der nüchtern bleibt, oder man lässt sich von der Familie oder Freunden abholen.

Wer Alkohol konsumiert und sich dann noch ans Steuer setzt, riskiert nicht nur seinen Führerschein, sondern muss zudem auch noch mit einer hohen Strafe rechnen. Die Gesundheit, das eigene Leben und das der anderen Menschen wird hierbei leichtfertig aufs Spiel gesetzt. Denn die Folgen von Alkoholgenuss im Straßenverkehr sind enorm. Verlangsamte Reaktion, veränderte Wahrnehmung, Realitätsverlust, Tunnelblick und enthemmte Fahrweise vertragen sich nicht mit dem Straßenverkehr.

Die Polizei in Südhessen wird auch in diesem Jahr die Einhaltung der Alkoholgrenzwerte und Drogenbeeinflussung streng überprüfen. Bei diesen Kontrollen werden sich die Polizeibeamtinnen und -beamten nicht nur auf die Hauptstraßen, sondern auch auf sogenannte „Schleichwege“ konzentrieren. Ebenso werden die Alkoholkontrollen nicht nur zur Nachtzeit, sondern auch tagsüber durchgeführt. (ots)