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Kelsterbach aktuell
Ausgabe 6/2026
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Grundsatzbeschluss zur Nachnutzung des ENKA-Geländes

In der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen, Umwelt (BPUM) am Montag stand ein Grundsatzbeschluss zur Entwicklung und Bebauung eines bislang brachliegenden Teils des ehemaligen ENKA-Geländes auf der Tagesordnung. Auf dem 3,4 Hektar großen Areal, das zwischen Rüsselsheimer Straße und Dr.-Max-Fremery-Straße liegt und sich westlich an das Fachmarktzentrum anschließt, soll künftig sowohl gewerbliche Nutzung als auch Wohnen möglich sein. Die ursprüngliche Beschlussvorlage dafür wurde bereits Ende des vergangenen Jahres in den Gremien behandelt. Nun liegt eine geänderte und ergänzte Fassung vor. „Es war uns wichtig, dass die städtebauliche Qualität gesichert ist“, erklärt Sebastian Mack, Leiter des städtischen Ressorts Bauen, Planen, Umwelt.

Dies betreffe unter anderem die Verkehrssteuerung, die durch eine der Ergänzungen geregelt wird. Da die an dem Areal verlaufende Rüsselsheimer Straße zu einer Fahrradstraße umgestaltet werden soll, sei es hier notwendig, dass keine zusätzliche Verkehrsbelastung entstehe, so Mack. Daher solle die Zu- und Abfahrt der Tiefgarage, in der die zur Gebietsentwicklung benötigten PKW-Stellplätze bereitgestellt werden sollen, über die Dr.-Max-Fremery-Straße erfolgen, während an der Rüsselsheimer Straße lediglich eine Notzufahrt eingerichtet werden könne.

Ein weiterer Punkt, der neu in die Beschlussvorlage aufgenommen wurde, ist die Ausstattung aller Dächer mit Photovoltaik und Speichermöglichkeiten. Zudem sollen 15 Prozent der auf dem Gelände entstehenden Wohnungen für altersgerechtes Wohnen vorgesehen und die Fläche im Erdgeschoss eines der Gebäude für eine neue Kita, ein Stadtteiltreff oder ähnliche Bedarfe der sozialen Infrastruktur eingeplant werden.

Um solche Details mit dem Investor zu regeln, ist ein städtebaulicher Vertrag nötig, erklärt Mack. Bürgermeister Manfred Ockel ergänzt, dass zudem ein Bauleitplan erstellt werden muss, um die gewünschte Mischnutzung auf dem ursprünglich als reines Gewerbegebiet geplanten Areal zu ermöglichen.

Anhand der in der Beschlussvorlage aufgeführten Grundbedingungen kann nach Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung der Vorentwurf eines Bebauungsplanes erarbeitet werden, der dann im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung erstmals offen gelegt wird. Die in Folge der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen müssen dann ausgewertet sowie Fachgutachten erstellt werden. Die daraus resultierenden Ergebnisse fließen in einen nächsten Entwurf ein, der dann erneut öffentlich ausgelegt wird. Erst wenn es daraufhin keine weiteren Stellungnahmen gibt, die materiell-rechtliche Änderungen notwendig machen würden, kann der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden.

Die Gespräche mit dem Investor seien sehr konstruktiv verlaufen, berichtet Ockel. Ausschussvorsitzender Jürgen Zeller ergänzte, dass die Gespräche deutlich gemacht hätten, dass der Investor den Plänen der Kelsterbacher Politik gegenüber sehr aufgeschlossen sei. Ein Grundsatzbeschluss bezüglich der Bebauung sei auch für den Investor ein wichtiges Signal, dass auf dem Areal nicht mehr nur Gewerbe, sondern eine urbane Bebauung entstehen soll.

Tobias Bexten von der WIK-Fraktion gab zu bedenken, dass durch eine umfangreiche Bebauung mit mehreren hundert Wohnungen, wie sie nun auf dem ehemaligen ENKA-Gelände vorgesehen sei, mit einem verstärkten Zuzug von Familien gerechnet werden müsse. Seine Fraktion frage sich, in welchen Kitas und Schulen die Kinder dieser Familien untergebracht werden sollen. Der Bürgermeister entgegnete, dass nur ein Teil der Wohnungen Familien zur Verfügung stünden, da ein gewisser Prozentsatz für altersgerechtes Wohnen vorgesehen sei. Zudem könne die Stadt als Schulträger die Verteilung der Kinder steuern. Da außerdem auch in Kelsterbach die Geburtenzahlen zurückgehen, sehe er kein Problem, wenn in einigen Jahren neue Familien nach Kelsterbach ziehen.

Mit zwei Gegenstimmen aus der CDU-Fraktion wurde mehrheitlich beschlossen, dass der städtebauliche Entwurf für die Nachnutzung des ehemaligen ENKA-Geländes als Grundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren dienen soll. Am kommenden Montag berät die Stadtverordnetenversammlung über die Beschlussvorlage und stimmt über diese ab. (sb)