Die Amtszeit der stellvertretenden Schiedsfrau der Stadt Kelsterbach läuft zum 11.04.2026 aus. Gemäß § 4 Abs. 1 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes werden die Schiedspersonen von der Stadtverordnetenversammlung auf die Dauer von 5 Jahren gewählt.
Personen, die sich zur Wahl für dieses Ehrenamt stellen möchten, werden gebeten, ihr Interesse schriftlich bis zum 13.03.2026 dem Magistrat der Stadt Kelsterbach, Ressort 3, Mörfelder Straße 33, 65451 Kelsterbach, mitzuteilen. Dabei sind neben Angaben zur Person (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Beruf) auch Angaben zu den Beweggründen für die Bewerbung für dieses Amt zu machen.
Das Amt kann nicht bekleiden, wer die Eignungsvoraussetzungen des § 3 des Hess. Schiedsamtsgesetzes nicht erfüllt, das heißt unter anderem bei Beginn der Amtsperiode das fünfundzwanzigste Lebensjahr noch nicht oder das fünfundsiebzigste Lebensjahr vollendet haben wird. Schiedsperson kann ferner nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder für den ein Betreuer bestellt wurde.
Für Rückfragen steht Ihnen der Schiedsmann der Stadt Kelsterbach, Herr Ritzkowsky, unter der Rufnummer 06107 773-242 oder per E-Mail schiedsamt@kelsterbach.de zur Verfügung.