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Kelsterbach aktuell
Ausgabe 7/2023
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Kelsterbach
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Bauleitplanung der Stadt Kelsterbach, Kreis Groß-Gerau;

Anlage 1: Lageplan: Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1/2020 „Erweiterung Gartenanlage Südpark“ (Darstellung unmaßstäblich)

hier: Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1/2020 „Erweiterung Gartenanlage Südpark“ in Flur 3 der Gemarkung Kelsterbach;
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Hiermit wird bekannt gemacht, dass die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kelsterbach in ihrer Sitzung am 28.09.2020 den Aufstellungsbeschluss, sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 1/2020 „Erweiterung Gartenanlage Südpark“ beschlossen hat. Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 02.10.2020 öffentlich bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 12.10.2020 bis einschl. 20.11.2020 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 08.10.2020 über die Planoffenlage gem. § 4 Abs. 1 BauGB informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme bis einschl. 27.11.2020 gebeten.

In ihrer Sitzung am 06.02.2022 hat die Stadtverordnetenversammlung dem Entwurf des Bebauungsplanes zugestimmt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht und wesentlichen, bereits vorliegenden Informationen, ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB aufgestellt.

Ziel der Planung ist die Erweiterung der Gartenanlage Südpark zur Deckung der Nachfrage nach Freizeitgartengrundstücken sowie eine geordnete Nutzung innerhalb der Gartenanlage und die planungsrechtliche Vorbereitung einer möglichen Umnutzung des ehemaligen Forsthauses zu einem Vereinsheim für den Gartenverein.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt südlich der Südlichen Ringstraße östlich angrenzend an den Südpark sowie nördlich der bestehenden Gartenanlage Südpark. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 3,0 ha. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan.

Die Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplanes sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind in der Zeit

von Montag, dem 27.02.2023, bis einschließlich Freitag, dem 31.03.2023,

vormittags: Montag bis Mittwoch und Freitag: 8 Uhr – 12 Uhr

nachmittags: Dienstag: 14 Uhr - 16 Uhr

Donnerstag: 14 Uhr – 18 Uhr

beim Magistrat der Stadt Kelsterbach, Mörfelder Straße 33, Altbau, Zimmer 313, 65451 Kelsterbach, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Während dieser Frist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Zudem sind die Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplans im oben angegebenen Zeitraum auf der Internetseite der Stadt Kelsterbach, „Rathaus“, „Öffentliche Auslegungen / Bekanntmachungen“

https://www.kelsterbach.de/rathaus/oeffentliche-auslegungen-bekanntmachungen/

öffentlich für jedermann einsehbar.

Während der vorgenannten Frist liegen folgende Unterlagen zur Einsichtnahme aus:

  • Entwurf des Bebauungsplans (Planzeichnung).

  • Entwurf der Textfestsetzungen.

  • Entwurf der Begründung mit Umweltbericht.

  • Fachbeitrag Naturschutz mit integrierter Artenschutzprüfung

  • Städtebauliches Konzept (unverbindlicher Planvorschlag)

  • Aus dem Verfahrensschritt nach §§ 3,4 Abs. 1 BauGB bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen.

An wesentlichen, umweltbezogenen Informationen sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

  • Umweltbericht als gesonderter Bestandteil der Begründung mit Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen im Basisszenario, bei Nicht-Durchführung der Planung und bei Durchführung der Planung auf Tiere / Pflanzen, Biotope, biologische Vielfalt sowie Artenschutz, Boden / Flächen(verbrauch), Wasser, Klima und Luft, Orts- und Landschaftsbild / Erholung, Mensch - insb. bezüglich der Auswirkungen auf den Menschen durch Lärm, Kultur- und Sachgüter, Erneuerbare Energien, Abfälle, Auswirkungen durch schwere Unfälle, mögliche Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander, Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen und geplante Überwachungsmaßnahmen durch Eingriffe der Planung.

  • Fachbeitrag Naturschutz einschließlich artenschutzrechtlicher Betrachtung mit Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Fläche / Boden, Wasser, Klima / Luft, Biotope, Flora und Fauna sowie Biologische Vielfalt, Orts- und Landschaftsbild sowie die Erholungsfunktion in Bestand, Prognose bei Nichtumsetzung der Planung sowie Prognose bei Umsetzung der Planung, Eingriffs- / Ausgleichbetrachtung, insbesondere Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung und Formulierung von Maßnahmen zur Bewältigung des Ausgleichsdefizits sowie Aussagen zum Artenschutz insb. zu Vögeln, Haselmaus, Herpetofauna.

Des Weiteren liegen wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, Behörden oder sonstigen Trägern öffentlicher Belange oder von Nachbargemeinden zu folgenden Themen vor:

  • Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen zur Sicherung möglicher Bodendenkmäler.

  • Stellungnahme des Regionalverbands Frankfurt Rhein Main zur Lage des Plangebiets innerhalb des Siedlungsbeschränkungsgebiets, zum an das Plangebiet angrenzenden Vorranggebiet für Regionalparkkorridor mit bestehenden und geplanten Routen des Regionalparks sowie Übersendung einer „strategischen Umweltprüfung (SUP)“, Aussagen zu möglichen Auswirkungen des Planungsvorhabens.

  • Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt zur möglichen Betroffenheit von nach § 30 Abs. 2 Nr. 3 BNatSchG geschützten Lebensräumen (ausgeprägte Baumhecken) durch Zerstörung oder Beeinträchtigung infolge der Planung, zur Versickerung von Niederschlagswasser, zur Lage des Plangebietes im Grundwasserbewirtschaftungsplan Hessisches Ried, zum nachsorgenden Bodenschutz und fehlenden Hinweisen auf das Vorhandensein von Altflächen (Altstandorte, Altablagerungen), schädliche Bodenveränderungen und/oder Grundwasserschäden, zum vorsorgenden Bodenschutz hinsichtlich dem sparsamen Umgang mit Grund und Boden und der zugehörigen Darstellung im Bebauungsplan, zu nicht ausgeübtem Bergbau sowie zur Nicht-Betroffenheit von Rohstoffsicherungsflächen.

  • Stellungnahme des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung zur Lage des Plangebiets innerhalb des Anlagenschutzbereiches mehrerer Flugsicherungsanlagen des Flughafens Frankfurt/Main.

  • Stellungnahme der Fraport AG zur Lage des Plangebiets innerhalb der Bauhöhenbeschränkung des Bauschutzbereiches (HIB) gemäß § 18b LuftVG, innerhalb des Hindernisinformationsbereichs gemäß § 18b LuftVG sowie innerhalb des Lärmschutzbereiches und der daraus resultierenden Vorgaben.

  • Stellungnahme des BUND Ortsverband Kelsterbach mit Anregungen zur Festsetzung einer ökologischen Baubegleitung sowie zum Artenschutz, zu Gehölzrodungen, zur Versetzung von Bestandsbäumen und zur Anpflanzung von Bäumen.

  • Stellungnahme des Polizeipräsidiums Hessen mit kriminalpräventiven Empfehlungen zur Wegeführung, zur Sozialkontrolle, zu Beleuchtung und Bepflanzung, zu Einfriedungen, zur Ausgestaltung von Parkplätzen, zu Abstellanlagen für Fahrräder, zum Schutz vor Einbruch sowie zu Graffiti.

  • Stellungnahme des Kreisausschusses Groß-Gerau zum Ausschuss von Feuerstätten, zu Lärm durch zukünftige Nutzer / Pächter, zur Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung, zu artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen, zu gesetzlich geschützten Biotopen – Gehölzstrukturen innerhalb des Plangebietes, zu Grenzabständen von Eingrünungen / Bepflanzungen zu landwirtschaftlichen Flächen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unter den Voraussetzungen des § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Wichtiger Hinweis:

Vor dem Hintergrund der aktuellen Infektionslage hat die Stadt Kelsterbach eine ganze Reihe von Vorkehrungen getroffen, um die Ansteckungsrisiken so gering wie möglich zu halten. Der Erstkontakt muss grundsätzlich telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Hierfür gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Vereinbaren Sie mit dem Ressort 4 – Bauen, Planen, Umwelt der Stadt Kelsterbach telefonisch oder per Mail einen individuellen Termin zur Einsicht den Bebauungsplanunterlagen. Telefonische Terminvereinbarungen: 06107 773-251 oder 0160 99204649, E-Mail: bauamt@kelsterbach.de

  • Zu Ihrem persönlichen Schutz empfehlen wir Ihnen eine Mund-Nasen-Bedeckung (FFP2-Maske, Medizinische Maske) zu tragen; nutzen Sie die im Eingangsbereich aufgestellten Spender zur Händedesinfektion und beachten die aufgestellten Hinweise und Markierungen für den Mindestabstand von 1,5 Meter.

  • Der zuständige Sachbearbeiter wird Sie zum vereinbarten Termin persönlich im Eingangsbereich des Rathauses abholen.

  • Eine Erörterung der offengelegten Entwurfsunterlagen kann nach Vereinbarung während der o.g. Tage / Stunden oder nach Terminvereinbarung ebenfalls über Telefon erfolgen.

Weitere Hinweise:

  • Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mündlich zur Niederschrift abgegeben werden; Stellungnahmen können ebenso schriftlich an den Magistrat der Stadt Kelsterbach und elektronisch per E-Mail an bauamt@kelsterbach.de vorgebracht werden.

  • Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. ausdrücklich zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.

  • Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die zum Bebauungsplanverfahren abgegebenen Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung beraten werden und somit ggf. personenbezogene Daten, soweit diese für das Bebauungsplanverfahren erforderlich sind, der Stadtverordnetenversammlung und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

Der Magistrat der Stadt Kelsterbach
i.A.
Hoffmann, Dipl.-Ing.
Bauamtsleiter


Anlagen:

Lageplan Geltungsbereich, unmaßstäblich