Die Stadt Kelsterbach weist darauf hin, dass im laufenden Jahr Beiträge folgende Erschließungsbeiträge erhoben werden:
Endabrechnung der Erschließungskosten gem. 123 ff BauGB für die Erschließungsanlage Dahlienstraße, Länger Weg II und III.
Die Kosten werden im laufenden Jahr von den betroffenen Grundstückseigentümern angefordert.