Für die Durchführung der Kommunalwahl, die am Sonntag, 15. März 2026 stattfindet, sucht das Wahlamt noch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Besetzung der Wahlvorstände. Wie üblich findet die Stimmabgabe in der Zeit zwischen 8 Uhr und 18 Uhr statt. Die Mitglieder der Wahlvorstände müssen allerdings bereits vor Öffnung der Wahllokale um 7.30 Uhr im jeweiligen Wahllokal anwesend sein.
Bis 18 Uhr sind die Wahllokale geöffnet. Während dieser Zeit arbeiten die Mitglieder des Wahlvorstandes in der Regel in zwei Schichten, sodass am Vormittag und am Nachmittag jeweils mindestens drei Personen anwesend sein müssen. Nach Schließung der Wahllokale folgt die Auszählung der Stimmzettel durch alle Wahlhelfer, die gut zwei Stunden in Anspruch nehmen kann.
Das Wahlgebiet der Stadt ist in acht allgemeine Wahlbezirke unterteilt. Für jeden Wahlbezirk wird ein Wahlvorstand gebildet, der grundsätzlich aus dem Wahlvorsteher, seinem Stellvertreter und vier weiteren Beisitzern besteht. Außerdem werden für die Briefwahl noch vier Briefwahlbezirke gebildet.
Wer bei der Kommunalwahl als Beisitzer oder Beisitzerin in einem Wahlvorstand mithelfen möchte, möge dies dem Wahlamt per E-Mail an wahlamt@kelsterbach.de mitteilen oder sich online auf der städtischen Homepage im Bereich Rathaus & Bürgerservice > Dienstleistungen > Wahlhelfer anmelden. Wahlhelfer oder Wahlhelferin kann werden, wer wahlberechtigt ist. Das sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag ihren Hauptwohnsitz in Kelsterbach haben. (ka)