Seit Samstag, 7. Februar, müssen bei der Beantragung von Personalausweisen höhere Gebühren entrichtet werden. Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, zahlen statt bisher 37 Euro nun 46 Euro. Für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, steigt die Gebühr von 22,80 Euro auf 27,60 Euro.
Festgelegt wurde die Gebührenerhöhung durch eine Verordnung des Bundesinnenministeriums, der zuvor der Bundesrat zugestimmt hat. Begründet wurde die Notwendigkeit zur Anhebung der Gebühren mit den gestiegenen Kosten bei der Herstellung der Ausweise sowie durch höheren Verwaltungsaufwand, neue Sicherheitsstandards und den Ausbau digitaler Prozesse. (ka)