Die bislang gültige Satzung für einen Wochenmarkt der Stadt Kelsterbach stammt noch aus dem Jahr 1974. Sie sieht unter anderem vor, dass nur Verkaufsstände vorgesehen sind und dass kein Vor-Ort-Verzehr von Speisen oder Getränken angeboten werden kann. Nachdem der Weinstand mit Ausschank, der seit dem Sommer vergangenen Jahres das Angebot des Wochenmarkts ergänzt, von den Kelsterbachern sehr gut angenommen wurde, wurde eine Änderung der Marktordnung nötig, die nun von der Stadtverordnetenversammlung in ihrer jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen wurde.
Durch die Änderung, die zum 1. April in Kraft tritt, wird unter anderem die bisherige Marktfläche reduziert. Dadurch kann neben den Ständen, die vorwiegend ihre eigenen Produkte zum Verkauf anbieten, auch Fläche für Stände mit Verzehrmöglichkeiten vorgehalten werden. „Davon profitieren die anderen Marktbetreiber und der Markt selbst, da die Attraktivität für Besucher gesteigert wird“, so Bürgermeister Manfred Ockel. Zudem kann die Fläche auch für andere Angebote, die nach der Gewerbeordnung nicht genehmigungsfähig sind, genutzt werden. Das sind beispielsweise Stände politischer Parteien sowie von Kindergärten und Schulklassen, die den Wochenmarkt für Kuchenverkauf und ähnliche Aktionen nutzen möchten.
Neben der Neufestsetzung des Marktbereichs wird auch die Öffnungszeit, die in der Marktordnung von 1974 noch auf 14 Uhr bis 18.30 Uhr festgelegt ist, auf die mittlerweile etablierte Zeit von 12 Uhr bis 18 Uhr geändert. Ebenfalls wurde die Gebührenerhebung in den neuen Satzungsentwurf aufgenommen, wofür die bisherige Marktgebührenordnung aufgehoben werden musste. Die Gebühr für einen Marktstand beträgt 3 Euro je angefangenen Frontmeter, wobei die Kosten für die Stromversorgung in der Standplatzgebühr enthalten ist.
Nach dem Beschluss zur Neufassung der Marktordnung verliert die derzeitige Marktordnung mit Ablauf des 31. März ihre Gültigkeit. (sb)