Eisvogel, fotografiert von Robert Balog, auf pixabay.
Am Staudenweiher steht seit Dienstag dieser Woche ein Brutkasten für Eisvögel.
Neu aufgearbeitet mit eigens angepasstem Gestell und Blickrichtung nach Westen, da der im Rhein-Main-Gebiet selten gewordene Vogel nur aus dieser Himmelsrichtung sein Nest anfliegt.
Der Kasten mit zwei röhrenartigen Nisthöhlen stand früher am Mönchwaldsee. Ein zu Beginn von dem bis 2020 bestehenden Fraport Umweltfonds gezahltes Projekt, um den am und im Wasser jagenden und brütenden Eisvogel wieder anzusiedeln. Doch der Kasten am Mönchwaldsee wurde Opfer von Vandalismus. So musste das Außengehäuse neu aufgearbeitet werden, damit der Nistkasten an seinem neuen Standplatz, der Vogelinsel im Staudenweiher, nun bald Heim für kleine Eisvögel werden kann.
Die beiden Forstwirte Michelle Bechtel und Robin Staack, die dem Kelsterbacher Kommunalbetrieb (KKB) angehören, kümmerten sich vor Ort um den Transport auf die Vogelinsel und bauten das Gerüst für den Nistkasten dort auf. Für den Transport hat sich der KKB das Boot der Freiwilligen Feuerwehr ausgeliehen. Der Staudenweiher führt aktuell wenig Wasser und man hofft allerorts auf ausgiebigen Regen. Das Niedrigwasser und das sandige, steile Ufer machten es notwendig, das Boot mit einem Traktor zu Wasser zu lassen.
„Heute ist der letzte Tag, an dem wir den Nistkasten aufbauen können“, so Staack. Seit dem 1. März hat die Brut- und Setzzeit begonnen, in der weder Baum- noch Heckenrückschnitte oder andere Veränderungen in Brutgebieten durchgeführt werden dürfen. Die Vogelinsel ist nicht nur für den Eisvogel ein idealer Brutplatz. Auch Enten, Blesshühner und Gänse brüten hier, geschützt vor Fressfeinden - aber auch vor Vandalismus. (Text ana, Bilder ana, KKB)
Am Mittwoch, 1. März ist der meteorologische Frühlingsanfang. Der Startschuss für die meisten heimischen Wildtiere, ihren Nachwuchs zu zeugen und großzuziehen. Diese Phase wird als Brut- und Setzzeit bezeichnet, in der sie zwischen März und September besonders empfindlich auf Störungen reagieren. Menschen können und sollten Rücksicht nehmen. Dazu gehört, die Hunde an die Leine zu nehmen. Aber auch Gehölze wie Bäume und Sträucher dürfen in dieser Zeit nicht stark zurückgeschnitten werden.
„Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet in der Zeit vom 1. März bis 30. September grundsätzlich den (radikalen) Schnitt wichtiger Biotopstrukturen wie Röhrichte, Bäume, Hecken, Gebüsche und sonstige Gehölze. Damit soll insbesondere die Fortpflanzung vieler Tierarten geschützt werden.“ (Quelle: https://llh.hessen.de) Wer hiergegen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit einem Bußgeld rechnen. (ana)