Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) sowie der §§ 1 bis 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kelsterbach in ihrer Sitzung am 09.02.2026 folgende
Satzung zur Aufhebung der Gebührensatzung (Marktgebührenordnung) für den Wochenmarkt der Stadt Kelsterbach
beschlossen:
Die Gebührensatzung (Marktgebührenordnung) für den Wochenmarkt der Stadt Kelsterbach vom 10.07.1974 wird mit Ablauf des 31.03.2026 aufgehoben.
Die Aufhebungssatzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Ausfertigung:
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.