Ab 09.01.2023 muss der Schleifweg 22 - 26 und die Neckarstraße, vom Schleifweg bis in Höhe Nr. 40, für den Fahrzeugverkehr voll gesperrt werden. Der Gehweg von der Nr. 40 bis zum Schleifweg wird aufgegraben, um weitere Leitungen im Auftrag des ÜWG zu verlegen; eine Straßenquerung muss hergestellt werden. Die betroffenen Anwohner können mit dem Bauunternehmen vor Ort klären, ob die Zufahrt zu ihren Grundstücken möglich ist. Da es im ersten Bauabschnitt Probleme mit der Verkehrssicherung gab, kann ein generelles "Anlieger frei" nicht angeordnet werden.
Das Bauunternehmen plant, den 2. Bauabschnitt bis zum 13.02.2023 fertig zu stellen.
Wir bitten um Beachtung!