Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.03.2023 das endgültige Wahlergebnis der Stichwahl festgestellt:
| 1. | Zahl der Wahlberechtigten: | 8.267 |
| 2. | Zahl der Wählerinnen und Wähler: | 4.118 |
| 3. | Zahl der gültigen Stimmen: | 4.017 |
| 4. | Zahl der ungültigen Stimmen: | 101 |
Die Zahlen für die Bewerber nach abgegebenen gültigen Stimmen:
| Name, Vorname | Träger des Wahlvorschlages | Stimmen | % |
| Radosti, Rosalia | SPD | 1.490 | 37,09 |
| Kappes, Roland | Einzelbewerber Kappes | 2.527 | 62,91 |
Durch die höhere Anzahl an gültigen Stimmen bei der Stichwahl ist der Bewerber
Herr Roland Kappes
zum hauptamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Nauheim gewählt.
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden, § 55 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 25 KWG.